Bei Onlinebestellungen können Lieferdienste Rabatte für die gesamte Bestellung oder für einzelne Artikel übermitteln. Die Finanzkasse übernimmt diese Rabattbeträge und berücksichtigt sie bei der Verbuchung.
Standardmäßig werden Rabatte den Mehrwertsteuergruppen der rabattierten Artikel zugeordnet. Enthält eine Bestellung Artikel mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen, kann ein Rabatt deshalb auf mehrere Rabattpositionen aufgeteilt werden.
Dieser Artikel beschreibt, wie die Berechnung erfolgt und welche Einstellungen dabei berücksichtigt werden.
1. Welche Beträge werden berücksichtigt? #
Grundlage der Aufteilung sind die Bruttobeträge der Artikel, also die Beträge einschließlich Mehrwertsteuer.
Dabei werden auch Beilagen und einzelne Menübestandteile mit ihren jeweiligen Beträgen und Mehrwertsteuergruppen berücksichtigt.
Ausgenommen sind:
- Liefergebühren
- Service Gebühren
- Trinkgeld
- Pfand
Wird ein im Artikelpreis enthaltener Pfandanteil durch die Finanzkasse herausgerechnet und als eigene Pfandposition verbucht, wird der verbleibende Artikelbetrag als Grundlage für die Rabattaufteilung verwendet.
Bein einem Menü ohne eigenen Betrag sind die darunter verbuchten Artikel und Menübestandteile maßgeblich.
Die folgenden Zahlenbeispiele dienen ausschließlich zur Erklärung der Berechnung. Welche Steuersätze für Ihr Sortiment zutreffen, ergibt sich aus Ihren Artikeldaten beziehungsweise den übermittelten Steuerangaben.
2. Allgemeine Rabatte ohne Artikelzuordnung #
Übermittelt der Lieferdienst einen Rabatt ohne Zuordnung zu bestimmten Artikeln, wird dieser anteilig auf die vorhandenen Mehrwertsteuergruppen verteilt.
Entscheidend ist, welchen Anteil jede Gruppe am gesamten rabattfähigen Bruttobetrag hat.
Die Berechnung lautet:
Rabattanteil einer MwSt.-Gruppe = Gesamtrabatt × Bruttobetrag dieser Gruppe / gesamter rabattfähiger Bruttobetrag
Beispiel: Eine Bestellung mit zwei Mehrwertsteuergruppen #
| Bestandteil | MwSt. im Beispiel | Bruttobetrag vor Rabatt |
|---|---|---|
| Artikel der ersten Gruppe | 10 % | 22,00 € |
| Artikel der zweiten Gruppe | 20 % | 12,00 € |
| Rabattfähiger Gesamtbetrag | 34,00 € |
Der Lieferdienst übermittelt einen allgemeinen Rabatt von 6,80 €.
Die Finanzkasse teilt diesen wie folgt auf:
| MwSt.-Gruppe | Berechnung | Rabattanteil |
|---|---|---|
| 10 % | 6,80 € × 22,00 € ÷ 34,00 € | 4,40 € |
| 20 % | 6,80 € × 12,00 € ÷ 34,00 € | 2,40 € |
| Gesamt | 6,80 € |
Nach Abzug des Rabatts verbleiben 17,60 € in der ersten und 9,60 € in der zweiten Gruppe.
Die Aufteilung erfolgt nach Bruttobeträgen. Die Nettobeträge der Artikel werden dafür nicht als Verteilungsschlüssel verwendet.
Enthält die Bestellung nur eine rabattfähige Mehrwertsteuergruppe, wird dieser der gesamte Rabatt zugeordnet.
3. Rabatte mit eindeutiger Artikelzuordnung #
Manche Lieferdienste übermitteln zusätzlich, für welchen Artikel ein Rabatt bestimmt ist.
Kann die Finanzkasse diese Angabe eindeutig einer Bestellposition zuordnen, wird der betreffende Rabattbetrag direkt der Mehrwertsteuergruppe dieses Artikels zugerechnet. Dieser Betrag wird dann nicht allgemein auf die übrigen Gruppen verteilt.
Beispiel: Rabatt ausschließlich auf Getränke #
Die Bestellung enthält:
| Bestandteil | MwSt. im Beispiel | Bruttobetrag vor Rabatt |
|---|---|---|
| Speisen | 10 % | 20,00 € |
| Getränke | 20 % | 10,00 € |
Der übermittelte Rabatt von 6,00 € ist vollständig einer Getränkeposition zugeordnet.
Damit werden die gesamten 6,00 € der 20-%-Gruppe zugerechnet. Auf die Speisen entfällt kein Rabattanteil.
4. Teilweise zugeordnete Rabatte #
Ein Rabatt kann nur teilweise bestimmten Artikeln zugeordnet sein.
In diesem Fall erfolgt die Berechnung in zwei Schritten:
- Die eindeutig zugeordneten Artikelrabatte werden berücksichtigt und von den verfügbaren Artikel- und Gruppenbeträgen abgezogen.
- Der noch nicht zugeordnete Rabatt wird anteilig auf die verbleibenden Bruttobeträge verteilt.
Die Artikelrabatte sind dabei bereits im Gesamtrabatt enthalten. Sie werden nicht zusätzlich abgezogen.
Beispiel: 6,00 € Gesamtrabatt, davon 2,00 € auf Getränke #
Ausgangsbeträge:
- Speisen: 20,00 € mit 10 % MwSt.
- Getränke: 10,00 € mit 20 % MwSt.
- Gesamtrabatt: 6,00 €
- Davon eindeutig Getränken zugeordnet: 2,00 €
Zunächst werden die 2,00 € Getränkerabatt berücksichtigt. Für die Verteilung des restlichen Rabatts verbleiben:
| MwSt.-Gruppe | Verbleibender Bruttobetrag |
|---|---|
| 10 % | 20,00 € |
| 20 % | 8,00 € |
| Gesamt | 28,00 € |
Der noch aufzuteilende Rabatt beträgt 4,00 €.
| MwSt.-Gruppe | Anteil am restlichen Rabatt | Bereits zugeordneter Rabatt | Gesamter Rabattanteil |
|---|---|---|---|
| 10 % | 2,86 € | 0,00 € | 2,86 € |
| 20 % | 1,14 € | 2,00 € | 3,14 € |
| Gesamt | 4,00 € | 2,00 € | 6,00 € |
5. Was passiert bei fehlenden oder uneindeutigen Artikelangaben? #
Nicht jede übermittelte Artikelzuordnung lässt sich eindeutig auflösen. Beispielsweise kann die referenzierte Bestellposition fehlen oder eine Kennung mehrfach vorkommen.
In diesem Fall bleibt der Rabattbetrag erhalten. Der nicht eindeutig zuordenbare Anteil wird zusammen mit dem allgemeinen Restbetrag anteilig auf die rabattfähigen Mehrwertsteuergruppen verteilt.
Eine fehlende Artikelzuordnung führt somit nicht dazu, dass der betreffende Rabatt entfällt. Die Unklarheit wird außerdem im Log vermerkt.
Ob überhaupt Artikelzuordnungen verfügbar sind, hängt von den Daten des Lieferdienstes und der verwendeten Anbindung ab.
6. Wie werden mehrere Rabatte behandelt? #
Übermittelt eine Bestellung mehrere Rabatte, werden diese einzeln verarbeitet.
Dabei gilt:
- Zunächst werden die eindeutig zugeordneten Artikelrabatte aller übermittelten Rabatte berücksichtigt.
- Anschließend werden die noch offenen Rabattbeträge in der übermittelten Reihenfolge verteilt.
- Jeder weitere allgemeine Rabatt wird anhand der dann noch verfügbaren Bruttobeträge berechnet.
So wird verhindert, dass bereits berücksichtigte Rabattbeträge nochmals als vollständig verfügbare Grundlage dienen.
Auch mehrere Rabatte mit derselben Bezeichnung bleiben getrennte Rabatte. Sie werden nicht allein wegen ihres Namens zusammengefasst.
7. Wie werden Rundungsdifferenzen ausgeglichen? #
Die Aufteilung erfolgt centgenau.
Dafür werden die Beträge auf zwei Nachkommastellen gerundet. Bei einer genau halben Cent-Stelle wird aufgerundet, beispielsweise von 1,005 € auf 1,01 €.
Bei der anschließenden anteiligen Verteilung wird so vorgegangen:
- Die rechnerischen Rabattanteile werden zunächst auf volle Cent abgerundet.
- Die noch fehlenden Cent werden den Gruppen mit den größten verbleibenden Nachkommarestbeträgen zugeteilt.
- Bei gleichen Restbeträgen entscheidet eine feste interne Reihenfolge der Mehrwertsteuergruppen.
Dadurch bleibt die Summe der Rabattanteile gleich dem übernommenen Rabattbetrag.
Beispiel für einen Rundungscent #
Auf zwei gleich große Gruppen soll ein Rabatt von 0,01 € verteilt werden. Rechnerisch entfielen auf jede Gruppe 0,005 €.
Da keine halben Cent verbucht werden können, erhält eine Gruppe den Cent. Die andere erhält keinen Rabattanteil. Es wird insgesamt genau 0,01 € abgezogen.
8. Wie erscheint der Rabatt in der Buchung? #
Die Finanzkasse erstellt eigene negative Rabattpositionen mit der Bezeichnung:
„RABATT – [übermittelte Rabattbezeichnung]“
Für jede betroffene Mehrwertsteuergruppe wird ein eigener Anteil verbucht. Derselbe Rabattname kann deshalb mehrfach erscheinen.
Beim Beispiel aus Abschnitt 2 entstehen zwei Rabattpositionen:
| Position | MwSt. | Betrag |
|---|---|---|
| RABATT – Aktion | 10 % | −4,40 € |
| RABATT – Aktion | 20 % | −2,40 € |
Die ursprünglichen Artikelpositionen bleiben bestehen. Der Rabatt wird über die zusätzlichen negativen Positionen berücksichtigt.
Die tatsächliche Darstellung auf dem Ausdruck hängt von Ihrer Druckvorlage ab.
Die Finanzkasse verwendet die übermittelten Eurobeträge. Ein eventuell im Rabattnamen genannter Prozentsatz wird nicht nochmals berechnet.
9. Welche Angaben werden auf Plausibilität geprüft? #
Vor der Aufteilung wird unter anderem geprüft, ob:
- die einzelnen Rabattbeträge mit der übermittelten Gesamtrabattsumme übereinstimmen,
- keine negativen Rabattbeträge vorliegen,
- der Gesamtrabatt den rabattfähigen Artikelumsatz nicht überschreitet,
- die Artikelzuordnungen eines Rabatts dessen Gesamtbetrag nicht überschreiten,
- die zugeordneten Rabatte den verfügbaren Betrag des jeweiligen Artikels und seiner Mehrwertsteuergruppe nicht überschreiten.
Widersprüchliche Beträge führen zu einem Verarbeitungsfehler. Die Bestellung kann dann nicht mit dieser Rabattaufteilung verbucht werden und muss geprüft werden.
Ein Rabattbetrag von 0,00 € erzeugt keine eigene Rabattposition.
10. Einstellung „Rabatte mit 0 % MwSt. verbuchen“ #
Sie finden diese Option unter:
Webshop Konfiguration → Bestellungen → „Rabatte mit 0 % MwSt. verbuchen“
Ohne Häkchen: Aufteilung nach Mehrwertsteuergruppen #
Dies ist die Standardeinstellung. Es gilt die in diesem Artikel beschriebene Aufteilung einschließlich der Berücksichtigung übermittelter Artikelrabatte.
Mit Häkchen: Gutscheinbuchung #
Bei aktivierter Option werden die übermittelten Rabatte als negative Positionen mit 0 % MwSt. und der Bezeichnung „GUTSCHEIN – [Rabattbezeichnung]“ verbucht.
Die beschriebene Aufteilung auf die Mehrwertsteuergruppen findet dann nicht statt. Auch artikelbezogene Rabattzuordnungen werden für diese Aufteilung nicht verwendet.
Welche Einstellung für Ihren Betrieb verwendet werden soll, klären Sie bei Bedarf mit Ihrer steuerlichen Vertretung.
11. Voraussetzung: Richtige Artikeldaten #
Die Rabattaufteilung verwendet die für die Bestellung ermittelten Mehrwertsteuergruppen und Artikelbeträge. Sie prüft nicht, welcher Steuersatz für das tatsächlich verkaufte Produkt zutreffen müsste.
Wie bei Ihrem übrigen Sortiment liegt die Pflege dieser Artikeldaten in Ihrer Verantwortung als Betreiber Ihres Betriebs. Kontrollieren Sie deshalb die Mehrwertsteuer- und Pfandeinstellungen Ihrer Onlineartikel.
Hinweise dazu finden Sie im Artikel:
Lieferdienst-Artikel richtig zuordnen: Mehrwertsteuer und Einwegpfand prüfen