Rabatte bei Liefer­dienst-Bestel­lungen: So erfolgt die Auftei­lung

Bei Online­be­stel­lungen können Liefer­dienste Rabatte für die gesamte Bestel­lung oder für einzelne Artikel über­mit­teln. Die Finanz­kasse über­nimmt diese Rabatt­be­träge und berück­sich­tigt sie bei der Verbu­chung.

Stan­dard­mäßig werden Rabatte den Mehr­wert­steu­er­gruppen der rabat­tierten Artikel zuge­ordnet. Enthält eine Bestel­lung Artikel mit unter­schied­li­chen Mehr­wert­steu­er­sätzen, kann ein Rabatt deshalb auf mehrere Rabatt­po­si­tionen aufge­teilt werden.

Dieser Artikel beschreibt, wie die Berech­nung erfolgt und welche Einstel­lungen dabei berück­sich­tigt werden.

1. Welche Beträge werden berück­sich­tigt? #

Grund­lage der Auftei­lung sind die Brut­to­be­träge der Artikel, also die Beträge einschließ­lich Mehr­wert­steuer.

Dabei werden auch Beilagen und einzelne Menübe­stand­teile mit ihren jewei­ligen Beträgen und Mehr­wert­steu­er­gruppen berück­sich­tigt.

Ausge­nommen sind:

  • Liefer­ge­bühren
  • Service Gebühren
  • Trink­geld
  • Pfand

Wird ein im Arti­kel­preis enthal­tener Pfan­d­an­teil durch die Finanz­kasse heraus­ge­rechnet und als eigene Pfand­po­si­tion verbucht, wird der verblei­bende Arti­kel­be­trag als Grund­lage für die Rabatt­auf­tei­lung verwendet.

Bein einem Menü ohne eigenen Betrag sind die darunter verbuchten Artikel und Menübe­stand­teile maßgeb­lich.

Die folgenden Zahlen­bei­spiele dienen ausschließ­lich zur Erklä­rung der Berech­nung. Welche Steu­er­sätze für Ihr Sorti­ment zutreffen, ergibt sich aus Ihren Arti­kel­daten bezie­hungs­weise den über­mit­telten Steu­er­an­gaben.

2. Allge­meine Rabatte ohne Arti­kel­zu­ord­nung #

Über­mit­telt der Liefer­dienst einen Rabatt ohne Zuord­nung zu bestimmten Arti­keln, wird dieser anteilig auf die vorhan­denen Mehr­wert­steu­er­gruppen verteilt.

Entschei­dend ist, welchen Anteil jede Gruppe am gesamten rabatt­fä­higen Brut­to­be­trag hat.

Die Berech­nung lautet:

Rabatt­an­teil einer MwSt.-Gruppe = Gesamtra­batt × Brut­to­be­trag dieser Gruppe / gesamter rabatt­fä­higer Brut­to­be­trag

Beispiel: Eine Bestel­lung mit zwei Mehr­wert­steu­er­gruppen #

Bestand­teil MwSt. im Beispiel Brut­to­be­trag vor Rabatt
Artikel der ersten Gruppe 10 % 22,00 €
Artikel der zweiten Gruppe 20 % 12,00 €
Rabatt­fä­higer Gesamt­be­trag 34,00 €

Der Liefer­dienst über­mit­telt einen allge­meinen Rabatt von 6,80 €.

Die Finanz­kasse teilt diesen wie folgt auf:

MwSt.-Gruppe Berech­nung Rabatt­an­teil
10 % 6,80 € × 22,00 € ÷ 34,00 € 4,40 €
20 % 6,80 € × 12,00 € ÷ 34,00 € 2,40 €
Gesamt 6,80 €

Nach Abzug des Rabatts verbleiben 17,60 € in der ersten und 9,60 € in der zweiten Gruppe.

Die Auftei­lung erfolgt nach Brut­to­be­trägen. Die Netto­be­träge der Artikel werden dafür nicht als Vertei­lungs­schlüssel verwendet.

Enthält die Bestel­lung nur eine rabatt­fä­hige Mehr­wert­steu­er­gruppe, wird dieser der gesamte Rabatt zuge­ordnet.

3. Rabatte mit eindeu­tiger Arti­kel­zu­ord­nung #

Manche Liefer­dienste über­mit­teln zusätz­lich, für welchen Artikel ein Rabatt bestimmt ist.

Kann die Finanz­kasse diese Angabe eindeutig einer Bestell­po­si­tion zuordnen, wird der betref­fende Rabatt­be­trag direkt der Mehr­wert­steu­er­gruppe dieses Arti­kels zuge­rechnet. Dieser Betrag wird dann nicht allge­mein auf die übrigen Gruppen verteilt.

Beispiel: Rabatt ausschließ­lich auf Getränke #

Die Bestel­lung enthält:

Bestand­teil MwSt. im Beispiel Brut­to­be­trag vor Rabatt
Speisen 10 % 20,00 €
Getränke 20 % 10,00 €

Der über­mit­telte Rabatt von 6,00 € ist voll­ständig einer Geträn­kepo­si­tion zuge­ordnet.

Damit werden die gesamten 6,00 € der 20-%-Gruppe zuge­rechnet. Auf die Speisen entfällt kein Rabatt­an­teil.

4. Teil­weise zuge­ord­nete Rabatte #

Ein Rabatt kann nur teil­weise bestimmten Arti­keln zuge­ordnet sein.

In diesem Fall erfolgt die Berech­nung in zwei Schritten:

  1. Die eindeutig zuge­ord­neten Arti­kel­ra­batte werden berück­sich­tigt und von den verfüg­baren Artikel- und Grup­pen­be­trägen abge­zogen.
  2. Der noch nicht zuge­ord­nete Rabatt wird anteilig auf die verblei­benden Brut­to­be­träge verteilt.

Die Arti­kel­ra­batte sind dabei bereits im Gesamtra­batt enthalten. Sie werden nicht zusätz­lich abge­zogen.

Beispiel: 6,00 € Gesamtra­batt, davon 2,00 € auf Getränke #

Ausgangs­be­träge:

  • Speisen: 20,00 € mit 10 % MwSt.
  • Getränke: 10,00 € mit 20 % MwSt.
  • Gesamtra­batt: 6,00 €
  • Davon eindeutig Getränken zuge­ordnet: 2,00 €

Zunächst werden die 2,00 € Geträn­ke­ra­batt berück­sich­tigt. Für die Vertei­lung des rest­li­chen Rabatts verbleiben:

MwSt.-Gruppe Verblei­bender Brut­to­be­trag
10 % 20,00 €
20 % 8,00 €
Gesamt 28,00 €

Der noch aufzu­tei­lende Rabatt beträgt 4,00 €.

MwSt.-Gruppe Anteil am rest­li­chen Rabatt Bereits zuge­ord­neter Rabatt Gesamter Rabatt­an­teil
10 % 2,86 € 0,00 € 2,86 €
20 % 1,14 € 2,00 € 3,14 €
Gesamt 4,00 € 2,00 € 6,00 €

5. Was passiert bei fehlenden oder unein­deu­tigen Arti­kel­an­gaben? #

Nicht jede über­mit­telte Arti­kel­zu­ord­nung lässt sich eindeutig auflösen. Beispiels­weise kann die refe­ren­zierte Bestell­po­si­tion fehlen oder eine Kennung mehr­fach vorkommen.

In diesem Fall bleibt der Rabatt­be­trag erhalten. Der nicht eindeutig zuor­den­bare Anteil wird zusammen mit dem allge­meinen Rest­be­trag anteilig auf die rabatt­fä­higen Mehr­wert­steu­er­gruppen verteilt.

Eine fehlende Arti­kel­zu­ord­nung führt somit nicht dazu, dass der betref­fende Rabatt entfällt. Die Unklar­heit wird außerdem im Log vermerkt.

Ob über­haupt Arti­kel­zu­ord­nungen verfügbar sind, hängt von den Daten des Liefer­dienstes und der verwen­deten Anbin­dung ab.

6. Wie werden mehrere Rabatte behan­delt? #

Über­mit­telt eine Bestel­lung mehrere Rabatte, werden diese einzeln verar­beitet.

Dabei gilt:

  • Zunächst werden die eindeutig zuge­ord­neten Arti­kel­ra­batte aller über­mit­telten Rabatte berück­sich­tigt.
  • Anschlie­ßend werden die noch offenen Rabatt­be­träge in der über­mit­telten Reihen­folge verteilt.
  • Jeder weitere allge­meine Rabatt wird anhand der dann noch verfüg­baren Brut­to­be­träge berechnet.

So wird verhin­dert, dass bereits berück­sich­tigte Rabatt­be­träge noch­mals als voll­ständig verfüg­bare Grund­lage dienen.

Auch mehrere Rabatte mit derselben Bezeich­nung bleiben getrennte Rabatte. Sie werden nicht allein wegen ihres Namens zusam­men­ge­fasst.

7. Wie werden Rundungs­dif­fe­renzen ausge­gli­chen? #

Die Auftei­lung erfolgt cent­genau.

Dafür werden die Beträge auf zwei Nach­kom­ma­stellen gerundet. Bei einer genau halben Cent-Stelle wird aufge­rundet, beispiels­weise von 1,005 € auf 1,01 €.

Bei der anschlie­ßenden antei­ligen Vertei­lung wird so vorge­gangen:

  1. Die rech­ne­ri­schen Rabatt­an­teile werden zunächst auf volle Cent abge­rundet.
  2. Die noch fehlenden Cent werden den Gruppen mit den größten verblei­benden Nach­kom­ma­rest­be­trägen zuge­teilt.
  3. Bei glei­chen Rest­be­trägen entscheidet eine feste interne Reihen­folge der Mehr­wert­steu­er­gruppen.

Dadurch bleibt die Summe der Rabatt­an­teile gleich dem über­nom­menen Rabatt­be­trag.

Beispiel für einen Rundungs­cent #

Auf zwei gleich große Gruppen soll ein Rabatt von 0,01 € verteilt werden. Rech­ne­risch entfielen auf jede Gruppe 0,005 €.

Da keine halben Cent verbucht werden können, erhält eine Gruppe den Cent. Die andere erhält keinen Rabatt­an­teil. Es wird insge­samt genau 0,01 € abge­zogen.

8. Wie erscheint der Rabatt in der Buchung? #

Die Finanz­kasse erstellt eigene nega­tive Rabatt­po­si­tionen mit der Bezeich­nung:

„RABATT – [über­mit­telte Rabatt­be­zeich­nung]“

Für jede betrof­fene Mehr­wert­steu­er­gruppe wird ein eigener Anteil verbucht. Derselbe Rabatt­name kann deshalb mehr­fach erscheinen.

Beim Beispiel aus Abschnitt 2 entstehen zwei Rabatt­po­si­tionen:

Posi­tion MwSt. Betrag
RABATT – Aktion 10 % −4,40 €
RABATT – Aktion 20 % −2,40 €

Die ursprüng­li­chen Arti­kel­po­si­tionen bleiben bestehen. Der Rabatt wird über die zusätz­li­chen nega­tiven Posi­tionen berück­sich­tigt.

Die tatsäch­liche Darstel­lung auf dem Ausdruck hängt von Ihrer Druck­vor­lage ab.

Die Finanz­kasse verwendet die über­mit­telten Euro­be­träge. Ein even­tuell im Rabatt­namen genannter Prozent­satz wird nicht noch­mals berechnet.

9. Welche Angaben werden auf Plau­si­bi­lität geprüft? #

Vor der Auftei­lung wird unter anderem geprüft, ob:

  • die einzelnen Rabatt­be­träge mit der über­mit­telten Gesamtra­battsumme über­ein­stimmen,
  • keine nega­tiven Rabatt­be­träge vorliegen,
  • der Gesamtra­batt den rabatt­fä­higen Arti­kel­um­satz nicht über­schreitet,
  • die Arti­kel­zu­ord­nungen eines Rabatts dessen Gesamt­be­trag nicht über­schreiten,
  • die zuge­ord­neten Rabatte den verfüg­baren Betrag des jewei­ligen Arti­kels und seiner Mehr­wert­steu­er­gruppe nicht über­schreiten.

Wider­sprüch­liche Beträge führen zu einem Verar­bei­tungs­fehler. Die Bestel­lung kann dann nicht mit dieser Rabatt­auf­tei­lung verbucht werden und muss geprüft werden.

Ein Rabatt­be­trag von 0,00 € erzeugt keine eigene Rabatt­po­si­tion.

10. Einstel­lung „Rabatte mit 0 % MwSt. verbu­chen“ #

Sie finden diese Option unter:

Webshop Konfi­gu­ra­tion → Bestel­lungen → „Rabatte mit 0 % MwSt. verbu­chen“

Ohne Häkchen: Auftei­lung nach Mehr­wert­steu­er­gruppen #

Dies ist die Stan­dard­ein­stel­lung. Es gilt die in diesem Artikel beschrie­bene Auftei­lung einschließ­lich der Berück­sich­ti­gung über­mit­telter Arti­kel­ra­batte.

Mit Häkchen: Gutschein­bu­chung #

Bei akti­vierter Option werden die über­mit­telten Rabatte als nega­tive Posi­tionen mit 0 % MwSt. und der Bezeich­nung „GUTSCHEIN – [Rabatt­be­zeich­nung]“ verbucht.

Die beschrie­bene Auftei­lung auf die Mehr­wert­steu­er­gruppen findet dann nicht statt. Auch arti­kel­be­zo­gene Rabatt­zu­ord­nungen werden für diese Auftei­lung nicht verwendet.

Welche Einstel­lung für Ihren Betrieb verwendet werden soll, klären Sie bei Bedarf mit Ihrer steu­er­li­chen Vertre­tung.

11. Voraus­set­zung: Rich­tige Arti­kel­daten #

Die Rabatt­auf­tei­lung verwendet die für die Bestel­lung ermit­telten Mehr­wert­steu­er­gruppen und Arti­kel­be­träge. Sie prüft nicht, welcher Steu­er­satz für das tatsäch­lich verkaufte Produkt zutreffen müsste.

Wie bei Ihrem übrigen Sorti­ment liegt die Pflege dieser Arti­kel­daten in Ihrer Verant­wor­tung als Betreiber Ihres Betriebs. Kontrol­lieren Sie deshalb die Mehr­wert­steuer- und Pfand­ein­stel­lungen Ihrer Online­ar­tikel.

Hinweise dazu finden Sie im Artikel:

Liefer­dienst-Artikel richtig zuordnen: Mehr­wert­steuer und Einweg­pfand prüfen

Updated on 19. Oktober 2026