Einrichten der Umsatz­steu­er­sen­kung auf 4,9% für ausge­wählte Grund­nah­rungs­mittel

Mit 1.Juli 2026 wird ein neuer Umsatz­steu­er­satzes von 4,9 % für ausge­wählte Nahrungs­mittel einge­führt. Dieser Beitrag erläu­tert wie Sie die Ände­rungen in Ihrem Finanz­kasse Kassen­system umsetzen.

Die Eckpunkte #

  • Es ist ausschließ­lich eine Liste von genau defi­nierten Produkten betroffen. Klären Sie anhand der Produkt­liste laut WKO, ob Sie betroffen sind: Infor­ma­ti­ons­seite der WKO bzw. Infor­ma­ti­ons­seite des BMF
  • Die Finanz­kassen Kassen­software kann nicht prüfen ob der konfi­gu­rierte Umsatz­steu­er­satz korrekt ist.
  • Die Ände­rung muss am 1.Juli 2026 erfolgen, eine “Vorkon­fi­gu­ra­tion” ist nicht möglich.

Vorge­hens­weise #

Update instal­lieren #

Instal­lieren Sie über die Infor­ma­ti­ons­zen­trale das letzte Update für Ihre Kassen­software.

Mit diesem Update wird auto­ma­tisch die neue Umsatz­steu­er­gruppe (4,9%) einge­fügt, und muss nur mehr den entspre­chenden Produkten zuge­wiesen werden.

Konfi­gu­ra­tion #

Starten Sie das Konfi­gu­ra­ti­ons­pro­gramm und wählen Sie in der Navi­ga­ti­ons­leiste “Artikel Konfi­gu­ra­tion”

Suchen Sie nun in der Liste das entspre­chende Produkt von dem der Umsatz­steu­er­satz geän­dert werden soll. Klicken Sie in der Spalte “VP Mwst” auf den Pfeil nach unten und wählen Sie “4,9%”.

Achtung: Die Spalte VP (Verkaufs­preis) beinhaltet den Brutto Preis (inklu­sive USt) nach ändern des VP Mwst wird dieser nicht auto­ma­tisch geän­dert, sondern der neue Verkaufs­preis muss einge­geben werden.

Wieder­holen Sie diesen Vorgang für alle betrof­fenen Produkte.

Achtung: Sollten Sie mit mehreren Preis­gruppen arbeiten so muss diese Ände­rung für jede Preis­gruppe und jedes Produkt separat erfolgen.

Wählen Sie dazu die entspre­chenden Preis­gruppen am unteren Rand der Einga­be­maske nach­ein­ander aus und ändern sie die Zuord­nung wie oben beschrieben.

Updated on 21. Juni 2026