Liefer­dienst-Artikel richtig zuordnen: Mehr­wert­steuer und Einweg­pfand prüfen

Damit Bestel­lungen von Lieferando, Foodora, Wolt und anderen Liefer­diensten richtig in Ihrer Finanz­kasse verbucht werden, müssen die Artikel passend einge­richtet sein. Dazu gehören insbe­son­dere der rich­tige Mehr­wert­steu­er­satz und die Angabe, ob ein Artikel Einweg­pfand enthält.

Wie bei Ihrem übrigen Sorti­ment liegt die Pflege dieser Arti­kel­daten in Ihrer Verant­wor­tung als Betreiber Ihres Betriebs. Die Finanz­kasse unter­stützt Sie bei der Über­nahme und Zuord­nung der Bestel­lungen. Welche steu­er­liche Behand­lung und welche Pfand­ein­stel­lung für Ihre einzelnen Produkte zutreffen, hinter­legen und kontrol­lieren Sie anhand Ihres Sorti­ments. Bei Fragen zur steu­er­li­chen Einord­nung hilft Ihnen Ihre steu­er­liche Vertre­tung; bei der Bedie­nung der Finanz­kasse unter­stützen wir Sie gerne.

Am besten richten Sie Ihr voll­stän­diges Online-Sorti­ment vorab ein. Die Funk­tion „Fehlende Online­ar­tikel auto­ma­tisch anlegen“ unter­stützt Sie ergän­zend dabei, bisher fehlende Artikel zu erfassen und anschlie­ßend zu kontrol­lieren.

1. Warum eine Kontrolle wichtig ist #

Liefer­dienste über­mit­teln nicht immer alle Angaben, die für die Verbu­chung benö­tigt werden. Beispiels­weise können Angaben zur Mehr­wert­steuer fehlen. Auch ob ein Getränk in einem Gebinde mit Einweg­pfand verkauft wird, wird nicht von allen Liefer­diensten entspre­chend über­mit­telt, bzw. wurde nicht hinter­legt.

Die Finanz­kasse verwendet deshalb die über­mit­telten Infor­ma­tionen und Ihre hinter­legten Einstel­lungen zur Arti­kel­zu­ord­nung. Eine erfolg­reich über­nom­mene Bestel­lung ersetzt die Kontrolle dieser Einstel­lungen nicht.

Prüfen Sie insbe­son­dere:

  • Ist jedem Artikel der passende Mehr­wert­steu­er­satz zuge­ordnet?
  • Ist bei den betref­fenden Arti­keln Einweg­pfand hinter­legt?
  • Sind auch Getränke, Beilagen und auswähl­bare Bestand­teile von Menüs berück­sich­tigt?

2. Empfohlen: Das gesamte Online-Sorti­ment vorab einrichten #

Am besten hinter­legen Sie Ihr voll­stän­diges Online-Sorti­ment bereits vor der ersten Bestel­lung in Ihrer Finanz­kasse. So können Sie Mehr­wert­steuer und Pfand­ein­stel­lungen für jeden Artikel in Ruhe prüfen.

Verwenden Sie dafür die Arti­kel­gruppe „ONLINE“. Bei der Namens­zu­ord­nung von online bestellten Arti­keln – sowohl für Zustel­lung als auch für Abho­lung – sucht die Finanz­kasse zuerst nach einem passenden Artikel im Online­be­reich und seinen Unter­gruppen. Erst wenn dort kein passender Artikel gefunden wird, wird das übrige Sorti­ment durch­sucht.

Damit können Sie dasselbe Produkt für den Verkauf im Lokal und für Online­be­stel­lungen unter­schied­lich einrichten. Beispiels­weise kann ein Getränk im Lokal ohne Einweg­pfand verkauft werden, während Sie es bei Online­be­stel­lungen in einem Gebinde mit Einweg­pfand verkaufen. Über getrennte Artikel lassen sich die jeweils passenden Einstel­lungen hinter­legen.

Achten Sie darauf, dass die Arti­kel­be­zeich­nung in der Kassa mit der vom Liefer­dienst über­mit­telten Bezeich­nung über­ein­stimmt. Für die Namens­zu­ord­nung kann auch die „2. Bezeich­nung“ verwendet werden.

Damit die bevor­zugte Suche funk­tio­niert: Der Online­be­reich ergibt sich aus den Arti­kel­gruppen Ihrer konfi­gu­rierten Ersatz­ar­tikel einschließ­lich ihrer Unter­gruppen. Ordnen Sie die Ersatz­ar­tikel daher der vorge­se­henen Gruppe „ONLINE“ bezie­hungs­weise den passenden Online-Unter­gruppen zu.

Falls die Option „Artikel über Artikel-ID zuordnen“ akti­viert ist, wird eine passende direkte Arti­kel­nummer vor der Namens­suche berück­sich­tigt. Prüfen Sie in diesem Fall auch, ob die beim Liefer­dienst hinter­legten Arti­kel­num­mern auf die gewünschten Online­ar­tikel verweisen.

3. Die Grund­ein­stel­lungen für Online­be­stel­lungen prüfen #

Öffnen Sie im Konfi­gu­ra­ti­ons­pro­gramm die „Webshop Konfi­gu­ra­tion“ und wech­seln Sie zum Reiter „Bestel­lungen“.

Dort sind Ersatz­ar­tikel hinter­legt, die verwendet werden, wenn ein bestelltes Produkt keinem vorhan­denen Artikel zuge­ordnet werden kann. In der Ober­fläche heißen diese „Fall­back Produkte“.

Übli­cher­weise gibt es einen allge­meinen Ersatz­ar­tikel und einen zweiten Ersatz­ar­tikel für Produkte mit einem anderen Mehr­wert­steu­er­satz.

Kontrol­lieren Sie, ob die ausge­wählten Ersatz­ar­tikel und deren Mehr­wert­steu­er­sätze zu Ihrer Einrich­tung passen. Diese Einstel­lungen bilden die Grund­lage für Produkte, die noch nicht einzeln einge­richtet sind.

Reiter Bestellungen mit ausgewähltem Fallback Produkt, zweitem Fallback Produkt und der Grenze 10000.
Beispiel: Auswahl der beiden Ersatz­ar­tikel und Grenze 10000 für die Zuord­nung zum zweiten Ersatz­ar­tikel.

Die Zuord­nung beim Liefer­dienst hinter­legen: Beispiel „X10000“ #

In der Arti­kel­ver­wal­tung Ihres Liefer­dienstes können Sie eine Kennung für die Zuord­nung zur Kassa hinter­legen. Je nach Platt­form heißt dieses Feld beispiels­weise „POS-ID“ oder „SKU“.

Ist in Ihrer Finanz­kasse die Grenze für den zweiten Ersatz­ar­tikel auf 10000 einge­stellt, kann eine Kennung wie X10000 diesen zweiten Ersatz­ar­tikel auswählen. Auch Kennungen mit einer höheren Zahl, beispiels­weise X10001, erfüllen diese Bedin­gung.

Dabei gilt:

  • Das X am Anfang gehört zur Kennung und muss mit einge­geben werden.
  • Die Kennung wählt den konfi­gu­rierten Ersatz­ar­tikel aus. Sie enthält selbst keinen Mehr­wert­steu­er­satz.
  • Diese Ersatz­zu­ord­nung greift, wenn das Produkt keinem vorhan­denen Artikel zuge­ordnet werden konnte.

Wichtig: Gibt es bereits einen passenden Artikel in Ihrer Finanz­kasse, prüfen und korri­gieren Sie dessen Einstel­lungen direkt. Eine Ände­rung auf X10000 beim Liefer­dienst über­schreibt eine bestehende Arti­kel­zu­ord­nung nicht.

Hinter­legen Sie die Kennung auch bei entspre­chenden Getränken oder Zusatz­ar­ti­keln, die als Bestand­teil eines Menüs auswählbar sind. Spei­chern und veröf­fent­li­chen Sie Ihre Ände­rungen beim Liefer­dienst, sofern dies dort erfor­der­lich ist.

Am Beispiel von Lieferando: Öffnen Sie beim gewünschten Artikel das Menü mit den drei Punkten und wählen Sie „Anzeigen und bear­beiten“.

Lieferando-Artikel mit geöffnetem Menü und markiertem Eintrag Anzeigen und bearbeiten.
Den gewünschten Artikel in der Lieferando-Menü­ver­wal­tung zur Bear­bei­tung öffnen.

Scrollen Sie zum Bereich „Produkt­iden­ti­fi­ka­tion“ und tragen Sie die Kennung in das Feld „SKU“ ein.

Bereich Produktidentifikation in Lieferando mit markiertem SKU-Feld und dem Beispielwert X10095.
Im Beispiel ist X10095 einge­tragen. Diese Kennung erfüllt eben­falls die Bedin­gung ab X10000, da die Zahl 10095 größer als die konfi­gu­rierte Grenze 10000 ist.

4. „Fehlende Online­ar­tikel auto­ma­tisch anlegen“ akti­vieren #

Akti­vieren Sie in der Webshop Konfi­gu­ra­tion → Bestel­lungen die Option:

„Fehlende Online­ar­tikel auto­ma­tisch anlegen“

Spei­chern Sie anschlie­ßend Ihre Konfi­gu­ra­tion.

Mit dieser Funk­tion legt die Finanz­kasse fehlende Online­ar­tikel beim Verar­beiten einge­hender Bestel­lungen an. Die Artikel werden mit Preis und Mehr­wert­steuer in den entspre­chenden Arti­kel­gruppen Ihrer Ersatz­ar­tikel gespei­chert.

So entsteht nach und nach eine Liste der tatsäch­lich bestellten Online­ar­tikel, die Sie einzeln kontrol­lieren und bear­beiten können.

Bitte beachten Sie: Die Funk­tion über­nimmt nicht sofort die gesamte Spei­se­karte Ihres Liefer­dienstes. Ein Artikel wird erst im Zuge einer einge­henden Bestel­lung ange­legt, sofern er im Online­be­reich noch fehlt. Direkt über eine Arti­kel­nummer zuge­ord­nete Produkte werden nicht zusätz­lich ange­legt.

Die auto­ma­ti­sche Anlage über­nimmt die zunächst ermit­telten Werte. Prüfen Sie diese anschlie­ßend auf ihre Rich­tig­keit. Sie ergänzt die vorab gepflegte Online­ar­ti­kel­liste.

5. Die ange­legten Artikel kontrol­lieren #

Öffnen Sie im Konfi­gu­ra­ti­ons­pro­gramm die „Artikel Konfi­gu­ra­tion“. Die auto­ma­tisch ange­legten Online­ar­tikel finden Sie in den Arti­kel­gruppen, denen Ihre Ersatz­ar­tikel zuge­ordnet sind.

Prüfen Sie für jeden Artikel:

  • Arti­kel­be­zeich­nung: Ist eindeutig erkennbar, welches Produkt verkauft wird?
  • Mehr­wert­steuer: Ist in der für die Liefer­dienst­an­bin­dung verwen­deten Preis­gruppe der passende Steu­er­satz hinter­legt?
  • Pfand: Ist für das tatsäch­lich verwen­dete Gebinde die rich­tige Pfand­ein­stel­lung gesetzt?

Bei fehlenden Steu­er­an­gaben des Liefer­dienstes wird der Steu­er­satz aus der lokalen Arti­kel­kon­fi­gu­ra­tion ermit­telt. Über­mit­telt der Liefer­dienst selbst einen Steu­er­satz, wird dieser für die Bestel­lung verwendet. Kontrol­lieren Sie daher auch die Angaben auf der Liefer­dienst­platt­form, soweit diese dort gepflegt werden können.

Tipp: Prüfen Sie nicht nur die Haupt­ge­richte. Getränke, Beilagen und auswähl­bare Menübe­stand­teile können eigene Einstel­lungen benö­tigen.

6. Einweg­pfand ergänzen #

Nicht alle Liefer­dienste über­mit­teln Einweg­pfand als eigene Posi­tion. Anhand Ihrer Online­ar­ti­kel­liste können Sie prüfen, welche Produkte tatsäch­lich in einem pfand­pflich­tigen Gebinde verkauft werden.

  1. Öffnen Sie den betref­fenden Artikel.
  2. Prüfen Sie anhand des verkauften Gebindes, ob Einweg­pfand zutrifft.
  3. Akti­vieren oder korri­gieren Sie die Pfand­ein­stel­lung des Arti­kels.
  4. Spei­chern Sie die Ände­rung.

Prüfen Sie außerdem, ob der Pfand­ar­tikel und dessen Preis in Ihrer Finanz­kasse richtig einge­richtet sind.

Wenn der Liefer­dienst keine eigene Pfand­po­si­tion über­mit­telt, kann die Finanz­kasse anhand der hinter­legten Pfand­ein­stel­lung den Pfan­d­an­teil aus dem über­mit­telten Arti­kel­preis heraus­rechnen und geson­dert verbu­chen. Der über­mit­telte Gesamt­be­trag wird dabei beibe­halten.

Kontrol­lieren Sie deshalb bei einer anschlie­ßenden Bestel­lung sowohl die Pfand­po­si­tion als auch den Gesamt­be­trag.

7. Einstel­lungen anhand einer Bestel­lung über­prüfen #

Verglei­chen Sie nach der Einrich­tung eine Bestel­lung des Liefer­dienstes mit der zuge­hö­rigen Rech­nung in Ihrer Finanz­kasse.

Prüfen Sie dabei:

  • Sind alle Artikel und Menübe­stand­teile enthalten?
  • Stimmen die zuge­ord­neten Mehr­wert­steu­er­sätze?
  • Ist Einweg­pfand korrekt und ohne doppelte Verrech­nung berück­sich­tigt?
  • Stimmt der Gesamt­be­trag mit der Bestel­lung überein?

Wieder­holen Sie diese Kontrolle, wenn Sie neue Artikel aufnehmen, Produkte umbe­nennen, Menübe­stand­teile ändern oder andere Gebinde verwenden.

Ände­rungen an den Arti­kel­daten korri­gieren bereits verbuchte Bestel­lungen nicht nach­träg­lich. Wenn Sie bei einer bestehenden Buchung eine Abwei­chung fest­stellen, unter­stützen wir Sie gerne bei der Prüfung und dem weiteren Vorgehen.

Updated on 19. Oktober 2026