Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – Finanzkasse Software
AGB-Stand: 05.11.2026
Was hat sich geändert? Vergleich der AGB-Stände 25.10.2026 und 05.11.2026 ansehen
Vorherige AGB-Fassung vom 25.10.2026
1. Anwendungsbereich, Bestellung und Vertragsabschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen betreffen den Abschluss sowie die Erfüllung aller Verträge zwischen der FKS GmbH, Grazer Straße 45, 8111 Gratwein–Straßengel, Österreich, FN 592019t (im Folgenden „FKS“, „FKS GmbH“, „Wir“ oder „Uns“) und ihren Kunden betreffend die Bereitstellung der Registrierkassensoftware Finanzkasse.
Die Registrierkassensoftware Finanzkasse (im Folgenden „Software“) umfasst die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Softwarekomponenten und Erweiterungen. Dazu zählen insbesondere der Finanzkasse-Server, stationäre Eingabestationen, mobile Anwendungen und Eingabesoftware wie Orderjames und die Software zur Nutzung von Orderman-Geräten, Konfigurations- und Verwaltungsprogramme, Druck- und Schankdienste sowie weitere Module, Schnittstellen, Zusatzprogramme und zugehörige Hilfsdienste. Die Komponenten können gemeinsam oder gesondert bereitgestellt und lizenziert werden.
Der konkret geschuldete Leistungs- und Nutzungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Die vorstehende Aufzählung begründet keinen Anspruch auf Bereitstellung sämtlicher Komponenten. Zugehörige Hardware und eigenständige Software oder Dienste von Drittanbietern sind von dieser Definition nicht umfasst.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern die ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch FKS.
1.3 FKS behält sich vor, diese AGB zu ändern. Der Kunde erhält eine angemessene, in der Mitteilung ausdrücklich angeführte Frist, um den Änderungen zu widersprechen. Die Kommunikation erfolgt per E‑Mail von kundeninfo@finanzkasse.at beziehungsweise office@finanzkasse.at.
1.4 Unsere Produkte und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen. Mit der Registrierung beziehungsweise dem Abschluss eines Vertrags bestätigt der Kunde, die Leistungen und Produkte für sein Unternehmen zu verwenden.
1.5 Bestellungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E‑Mail oder durch Annahme eines Angebots von FKS erfolgen. Ein schriftliches Angebot ist für den Vertragsabschluss nicht erforderlich. Voraussetzung ist eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere den vereinbarten Leistungsumfang und das Entgelt.
1.6 Mit jeder Bestellung stimmt der Kunde den zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB zu, sofern vor Vertragsabschluss deutlich auf deren Geltung hingewiesen wurde und der Kunde Gelegenheit hatte, diese einzusehen und zu speichern. Die AGB sind unter https://finanzkasse.at/agb-software/ abrufbar und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
1.7 Legt FKS ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme kann ausdrücklich, insbesondere mündlich oder per E‑Mail, oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, etwa durch Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder durch Beauftragung der angebotenen Installation.
1.8 Liegt kein vorheriges verbindliches Angebot von FKS vor, stellt die Bestellung des Kunden ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. FKS kann dieses durch eine Auftragsbestätigung, durch Übermittlung einer Rechnung über die vereinbarten Leistungen und Preise oder durch Beginn der beauftragten Leistung annehmen. Für die vereinbarten Leistungen wird stets eine Rechnung ausgestellt; eine gesonderte Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich.
1.9 Ist zuvor noch kein Vertrag zustande gekommen, kann der Vertragsabschluss auch durch Bereitstellung der Software und die vom Kunden in Kenntnis des vereinbarten Leistungsumfangs und Entgelts beauftragte Installation oder Inbetriebnahme vor Ort beziehungsweise durch die bewusste produktive Nutzung erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Kunde zuvor auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wurde und Gelegenheit hatte, sie einzusehen und zu speichern. Eine ausschließlich zu Vorführungs- oder Testzwecken vereinbarte Nutzung begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.
1.10 Sofern nicht anders vereinbart, ist vor der Installation eine Anzahlung zu leisten. Deren Höhe ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der vor der Installation übermittelten Rechnung. FKS ist berechtigt, den Beginn der Installation und Inbetriebnahme bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung aufzuschieben. Ein früherer Leistungsbeginn bedeutet keinen Verzicht auf die vereinbarte Zahlung.
2. Leistungen, Vertragsgegenstand
2.1 FKS stellt dem Kunden die Software ausschließlich als Mietvariante im Rahmen eines Abonnements zur Installation auf geeigneten eigenen Geräten für die vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Ein Kauf der Software oder ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ist nicht Vertragsgegenstand.
Es stehen unterschiedliche Preismodelle zur Verfügung, die verschiedene Anforderungen von Unternehmen bedienen und unterschiedliche Funktionen bereitstellen. Die vereinbarte Lizenz legt den Nutzungs- und Funktionsumfang fest, insbesondere die Anzahl der gleichzeitig nutzbaren stationären Eingabestationen und mobilen Geräte sowie die freigeschalteten Module, Schnittstellen und Zusatzfunktionen. Weitere Nutzungsgrenzen können im jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung festgelegt werden. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus erfordert eine entsprechende Erweiterung des Abonnements.
Der konkret geschuldete Leistungsumfang und das Entgelt richten sich nach dem individuell vereinbarten Preismodell und den vereinbarten Zusatzleistungen. Spätere Änderungen von Preis- oder Leistungsbeschreibungen auf der Website ändern bestehende Verträge nicht automatisch.
2.2 Mit der vereinbarten Abonnementgebühr (im Folgenden auch „Abogebühr“) erlangt der Kunde für die Vertragslaufzeit das Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Abonnements.
Bei Zahlungsverzug ist FKS nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ankündigung der Sperre berechtigt, die Nutzung der Software bis zur Begleichung der fälligen offenen Beträge zu sperren.
2.3 Die Abogebühr umfasst die für das vereinbarte Preismodell freigegebenen Softwareupdates, die über die Informationszentrale zur selbstständigen Installation bereitgestellt werden. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen, individuelle Anpassungen oder gesondert angebotene neue Module besteht dadurch nicht.
Umfasst sind außerdem ein unbegrenztes Kontingent von Belegsignaturen bei lokaler Signatur beziehungsweise das mit dem Signaturersteller vereinbarte Kontingent bei Cloudsignaturen. Höhe und Abrechnung der Abogebühr richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
2.4 Bei Verwendung einer lokalen Signatur sind die Anschaffung oder Bereitstellung der erforderlichen Hardware, insbesondere Signaturkarten und Kartenlesegeräte, sowie deren Wartung, Reparatur und Ersatz nicht in der Abogebühr enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Änderungen oder den Austausch von Hardware aufgrund technischer oder gesetzlicher Anforderungen, Vorgaben des Signaturdienstleisters oder des Ablaufs der Nutzbarkeit einzelner Komponenten. Damit verbundene Installations‑, Einrichtungs- oder Umstellungsleistungen werden gesondert vereinbart und verrechnet. Ansprüche aus einer gesonderten Hardwarelieferung bleiben unberührt.
2.5 Zusätzliche Dienstleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten, soweit sie nicht ausdrücklich im gewählten Preismodell enthalten sind.
2.6 Über die Software hinausgehende Leistungen, zusätzlich angebotene Hardware sowie zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Installation und Vorkonfiguration, sind gesondert mit dem jeweiligen Verkäufer zu vereinbaren. Die gesonderten Hardwarelieferverträge sind nicht Gegenstand dieser Software-AGB.
2.7 Externe Schnittstellen und Datenübermittlung
2.7.1 Die Software kann über Schnittstellen mit externen Systemen verbunden werden, insbesondere mit Druckern, Schankanlagen, Telefonanlagen, Kartenzahlungsterminals, Lieferdiensten, Webshops sowie Bestell- und Zahlungsplattformen. Anbindungen können unmittelbar oder über zwischengeschaltete Integrationsdienstleister erfolgen. Der konkret vereinbarte Umfang der Anbindung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsvereinbarung. Erforderliche Verträge mit Drittanbietern schließt der Kunde selbst ab, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.7.2 FKS stellt die vereinbarte technische Anbindung innerhalb der Software bereit. Bei der Datenübermittlung wirken regelmäßig mehrere voneinander unabhängige Systeme zusammen. FKS hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Netzwerke oder Datenverarbeitung externer Anbieter und schuldet ohne gesonderte Vereinbarung keine Überwachung dieser Systeme.
2.7.3 Der Kunde ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von ihm oder seinen beauftragten Dritten bereitgestellten Daten verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Artikel und Artikelzuordnungen, Preise, Umsatzsteuersätze, Rabatte, Liefergebühren, Zahlungsarten sowie Bestell‑, Zahlungs- und Stornostatus. Eine allgemeine inhaltliche, buchhalterische oder steuerliche Prüfung durch FKS ist nicht umfasst. Technische Prüfungen und Plausibilitätskontrollen ersetzen diese Prüfung nicht.
2.7.4 Der Kunde legt die erforderlichen Einstellungen und Zuordnungen fest und überprüft diese, insbesondere auch die Behandlung bereits extern bezahlter Bestellungen. FKS unterstützt den Kunden auf Grundlage der von ihm bereitgestellten Informationen und Vorgaben. Eine eigenständige inhaltliche, steuerliche oder betriebliche Prüfung durch FKS erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Kunde prüft die Einstellungen vor der produktiven Nutzung und nach Änderungen anhand geeigneter Testvorgänge und gibt die Nutzung frei. Für eine allfällige Haftung von FKS gilt Abschnitt 5.
2.7.5 Der Kunde kontrolliert eingehende und ausgehende Daten sowie zugehörige Bestätigungen regelmäßig auf fehlende, verspätete, doppelte oder fehlerhafte Übertragungen, Beträge, Statusangaben und Stornierungen. Bei unklarem Übertragungsstatus hat er vor einer erneuten Übermittlung zu prüfen, ob der Vorgang bereits verarbeitet wurde. Erkannte Unregelmäßigkeiten sind FKS beziehungsweise dem zuständigen Drittanbieter ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen.
2.7.6 Bei Nutzung einer API hat der Kunde sicherzustellen, dass die von ihm oder seinen beauftragten Dritten angebundenen Systeme die dokumentierten technischen Vorgaben einhalten. Steuerlich relevante Daten sind insbesondere vollständig, in der richtigen zeitlichen Reihenfolge, im vorgesehenen Format und rechtzeitig zu übermitteln. Rückmeldungen und Fehlermeldungen sind zu verarbeiten und Fehler zeitnah zu beheben. Folgeprozesse, Stornierungen und Wiederholungsversuche sind so abzubilden, dass steuerlich relevante Vorgänge nicht unprotokolliert verändert, unterdrückt oder doppelt erfasst werden.
2.7.7 Zur Bearbeitung einer Störung stellt der Kunde die zur Eingrenzung erforderlichen Informationen bereit, insbesondere betroffene Vorgangskennungen, Zeitpunkte und Fehlermeldungen. Er wirkt an der Ursachenklärung mit und prüft im zumutbaren Umfang auch die von ihm eingesetzten externen Anbieter. Die Analyse und Behebung von Problemen außerhalb des vereinbarten Leistungsbereichs von FKS bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden gesondert verrechnet.
2.7.8 Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung externer Systeme und Schnittstellen können Anpassungen erforderlich machen. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. FKS schuldet keine zeitlich unbegrenzte Unterstützung eines bestimmten Drittanbieters oder einer bestimmten Schnittstellenversion. Über bekannte wesentliche Beeinträchtigungen einer vereinbarten Anbindung informiert FKS den Kunden ohne unnötigen Aufschub.
2.7.9 FKS ist nicht für unrichtige oder unvollständige Daten aus externen Systemen oder Störungen außerhalb des vereinbarten eigenen Verantwortungsbereichs verantwortlich. Für Fehler innerhalb des von FKS geschuldeten Leistungsbereichs gelten die Bestimmungen des Abschnitts 5.
2.8 Kartenzahlungsanbindung über Viva Wallet
2.8.1 Die Anbindung der Viva Wallet App (Tap on Phone) beziehungsweise von Viva Wallet Hardwaregeräten ermöglicht die Abwicklung von Kartenzahlungen aus stationären oder mobilen Eingabestationen. Der Kunde eröffnet dafür ein eigenes Konto bei Viva Wallet und bindet seine Apps beziehungsweise Hardwaregeräte in dieses Konto ein. Der Rechnungsbetrag wird durch die Anbindung automatisch an die App beziehungsweise das Hardwaregerät übergeben; eine manuelle Eingabe des Betrags ist dadurch nicht erforderlich.
2.8.2 Für die Anbindung der Software an Viva Wallet werden keine zusätzlichen Lizenzgebühren verrechnet. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über Viva Wallet. Viva Wallet verrechnet dem Kunden die im Viva Wallet Konto ersichtlichen Transaktionsgebühren zuzüglich EUR 0,10 pro Transaktion an ISV-Gebühren (finanzkasse.at).
2.8.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FKS Einsicht in die Transaktionssummen der auf diesem Weg durchgeführten Transaktionen hat. Abhängig von der Konfiguration können Zahlungen auf den Endgeräten storniert werden, ohne dass die Software hierauf Einfluss nehmen oder dies automatisch berücksichtigen kann. Der Kunde informiert sich vor der Inbetriebnahme über eine sichere und für ihn geeignete Konfiguration seines Kontos, des Endgeräts und der App.
2.9 Individuelle Änderungswünsche können vom Kunden eingebracht und nach Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen auf Grundlage eines eigenen Angebots umgesetzt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass individuelle Änderungen auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden können.
2.10 Weiterentwicklung, Updates und Funktionsänderungen
2.10.1 FKS entwickelt die Software weiter und kann Funktionen sowie Schnittstellen insbesondere aus Gründen der Sicherheit, Kompatibilität, geänderter rechtlicher Anforderungen oder Änderungen externer Systeme anpassen oder ersetzen. Dabei sind der vereinbarte Vertragszweck und die berechtigten Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen.
2.10.2 Neue Module, Schnittstellen und Zusatzfunktionen können gesondert angeboten und bepreist werden. Eine zusätzliche Zahlungspflicht entsteht nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden; die bloße Bereitstellung einer Funktion begründet keine zusätzliche Zahlungspflicht.
2.10.3 Über eine wesentliche Einschränkung oder Einstellung einer vertraglich vereinbarten Funktion informiert FKS den Kunden mindestens 14 Tage vor Wirksamwerden. Steht keine objektiv zumutbare gleichwertige Alternative oder Ersatzfunktion zur Verfügung, kann der Kunde das betroffene Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Für Zeiträume nach diesem Zeitpunkt bereits bezahlte Abogebühren werden anteilig erstattet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2.10.4 Dringende sicherheitsbedingte oder durch zwingende gesetzliche Anforderungen erforderliche Änderungen können ohne Einhaltung der Vorankündigungsfrist erfolgen. In diesem Fall informiert FKS den Kunden unverzüglich über die Änderung. Die Rechte nach Punkt 2.10.3 bleiben unberührt.
2.11 Anpassung der Abogebühren
FKS behält sich vor, die Abogebühren für eine folgende Vertragslaufzeit anzupassen. Eine Erhöhung ist höchstens bis zu dem Entgelt zulässig, das FKS zum Zeitpunkt der Anpassung für Neukunden mit vergleichbarem Nutzungs- und Funktionsumfang verrechnet.
Die Mitteilung der Anpassung erfolgt mit der Zahlungsaufforderung. Darin werden die neue Abogebühr und der Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens angeführt. Zwischen Zugang der Mitteilung und Wirksamwerden der Erhöhung muss dem Kunden eine angemessene Entscheidungsfrist verbleiben.
Bei einer Erhöhung kann der Kunde das betroffene Abonnement unabhängig von der regulären Kündigungsfrist bis zum Wirksamwerden der Erhöhung in Textform, insbesondere per E‑Mail, kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tages vor Inkrafttreten der Erhöhung wirksam. Bis dahin gelten die bisherigen Abogebühren.
2.12 Betriebsdaten und Konfiguration
Der Kunde ist für die Erfassung, Pflege sowie die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität seiner Betriebsdaten verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Unternehmensdaten, Artikel, Preise, Steuersätze, Rabatte, Zahlungsarten sowie Kunden- und Mitarbeiterdaten. Diese Daten bilden die Grundlage für die Nutzung der Software und die Erstellung von Belegen, Abrechnungen und Auswertungen.
Unterstützt FKS den Kunden bei der Eingabe, Übernahme oder Einrichtung dieser Daten, erfolgt dies auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben und Vorgaben. Eine eigenständige inhaltliche, steuerliche oder betriebliche Prüfung durch FKS ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht umfasst. Der Kunde kontrolliert die Daten und Einstellungen vor der produktiven Nutzung sowie nach Änderungen und berichtigt erkannte Fehler ohne unnötigen Aufschub.
2.13 RKSV-Sicherheitseinrichtung und finanzrechtliche Inbetriebnahme
2.13.1 Die finanzrechtliche Inbetriebnahme erfolgt mit der Einrichtung des Datenerfassungsprotokolls (DEP) und dem Drucken des Startbelegs. Die zusätzlich erforderlichen Registrierungen und die vorgeschriebene Überprüfung des Startbelegs bleiben davon unberührt.
2.13.2 Der Kunde ist für den Erwerb beziehungsweise die Beauftragung einer geeigneten Signatur- oder Siegelerstellungseinheit einschließlich des erforderlichen, ihm zugeordneten Zertifikats sowie für die laufende Erfüllung der dafür geltenden Voraussetzungen verantwortlich. FKS kann den Kunden hierbei technisch unterstützen.
2.13.3 Die Anschaffung, Einrichtung und der gegebenenfalls notwendige Austausch der Sicherheitseinrichtung und ihrer Hardware sind nicht in der Abogebühr enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Der in Punkt 2.3 vereinbarte Umfang der Belegsignaturen bleibt davon unberührt.
2.13.4 Der Kunde ist für die finanzrechtlich korrekte Konfiguration und Verwendung der Software verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die richtigen Unternehmensdaten, erforderliche Registrierungen und Meldungen in FinanzOnline sowie die vorgeschriebene Erstellung, Überprüfung und Aufbewahrung von Belegen und des Datenerfassungsprotokolls. FKS unterstützt ausschließlich in Bezug auf die technischen Funktionen und die Verwendung der Software. Steuerliche, finanzrechtliche oder buchhalterische Beratung ist nicht Bestandteil der Leistungen von FKS.
2.14 Hardware, Systemumgebung und Wartung
2.14.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung, den ordnungsgemäßen Betrieb und die laufende Wartung der für die Nutzung der Software erforderlichen Hardware und Systemumgebung verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Kassencomputer, stationäre Eingabestationen, mobile Geräte, Drucker, Kartenlesegeräte, sonstige Peripheriegeräte sowie Netzwerk- und Internetverbindungen.
2.14.2 Zu den Aufgaben des Kunden gehören insbesondere:
• die Einhaltung der bekannt gegebenen Systemvoraussetzungen;
• die geeignete Konfiguration von Betriebssystemen, Benutzerrechten, Netzwerkverbindungen sowie Energie- und Sicherheitseinstellungen;
• die korrekte Einstellung und laufende Synchronisierung von Datum, Uhrzeit und Zeitzone auf sämtlichen für den Kassenbetrieb verwendeten Geräten, einschließlich der erforderlichen Sommer- und Winterzeitumstellung;
• die Installation geeigneter Betriebssystem‑, Sicherheits‑, Treiber- und Firmwareupdates unter Berücksichtigung der Kompatibilität mit der Software;
• die Verwendung weiterhin unterstützter Betriebssysteme und Systemkomponenten;
• der Schutz vor Schadsoftware und unbefugten Zugriffen;
• die Sicherstellung ausreichenden Speicherplatzes und einer zuverlässigen Stromversorgung;
• die sachgemäße Reinigung, Pflege und Wartung der Geräte nach den Herstellerangaben sowie der erforderliche Austausch von Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien.
2.14.3 Der Kunde plant Updates und Änderungen der Systemumgebung so, dass Beeinträchtigungen des laufenden Kassenbetriebs möglichst vermieden werden. Vor wesentlichen Änderungen sind geeignete Datensicherungen durchzuführen. Anschließend hat der Kunde die für seinen Betrieb wesentlichen Funktionen, insbesondere Belegerstellung, Drucker, Signatur und angebundene Schnittstellen, zu überprüfen. Bekannt gegebene Kompatibilitätshinweise von FKS sind zu beachten.
2.14.4 Die Bereitstellung der Software und ihrer Updates sowie eine ursprüngliche Installation oder Einrichtung durch FKS begründen keine laufende Übernahme der Hardwarewartung oder Systemadministration. Diese Leistungen sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich gesondert vereinbart wurden. Dies gilt auch für Hardware, die über FKS oder einen Vertriebspartner bezogen wurde. Ansprüche aus einer gesonderten Hardwarelieferung bleiben unberührt.
2.14.5 Unterstützt FKS den Kunden bei Wartungsarbeiten, Systemeinstellungen, Updates oder der Analyse und Behebung von Problemen der Systemumgebung, werden diese Leistungen nach Maßgabe von Abschnitt 3 gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Kundensupport, Mitteilungen
3.1 Der lokale Verkäufer der Software und Hardware ist für den Kunden der erste Ansprechpartner. Außerdem steht allen Kunden der Kundensupport unter https://kontakt.finanzkasse.at/ zur Verfügung. Der Support umfasst die Unterstützung bei Bedienung und Konfiguration der Software sowie die Analyse technischer Probleme. Steuerliche, finanzrechtliche oder buchhalterische Beratungsleistungen werden nicht erbracht.
3.2 Supportleistungen werden nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuell gültigen Supportpreisen von FKS verrechnet. Diese sind unter https://kontakt.finanzkasse.at/ abrufbar beziehungsweise werden auf Anfrage vor der Beauftragung bekannt gegeben. Abweichende ausdrückliche Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Ansprüche auf unentgeltliche Leistungen bleiben unberührt.
3.3 FKS bemüht sich, Anfragen in angemessener Zeit zu beantworten. Eine bestimmte Antwort- oder Reaktionszeit wird nicht garantiert.
3.4 Die Kommunikation erfolgt bevorzugt per E‑Mail beziehungsweise über das Kontaktformular. Wichtige Informationen und Rechnungen werden an die zuletzt bekannt gegebene E‑Mail-Adresse des Kunden von office@finanzkasse.at beziehungsweise kundeninfo@finanzkasse.at übermittelt. Die Mitteilung beziehungsweise wichtige Information gilt damit als zugestellt.
4. Schutzrechte, Rechtsverfolgung, Vertragsstrafe
4.1 Sämtliche Rechte an der Software und den zugehörigen Dokumentationen, insbesondere Urheberrechte und Geschäftsgeheimnisse, verbleiben bei FKS beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, auf die vereinbarte Vertragslaufzeit und den vereinbarten Nutzungsumfang beschränktes Recht, die Software für Zwecke seines eigenen Unternehmens zu verwenden.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von FKS darf der Kunde die Software und Dokumentationen weder vervielfältigen, bearbeiten, weitergeben, vermieten, unterlizenzieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Ebenso sind Dekompilierung, Rückentwicklung, Disassemblierung sowie die Erstellung abgeleiteter Werke untersagt. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zur Erstellung erforderlicher Sicherungskopien und zur Herstellung der Interoperabilität, bleiben unberührt.
Bei Verstößen ist FKS nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen berechtigt, das Nutzungsrecht einzuschränken oder zu beenden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben unberührt.
4.2 Die Übertragung des Abonnements oder der Nutzungsrechte auf ein anderes Unternehmen oder einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung von FKS, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über einen Unternehmensübergang, entgegenstehen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Für eine vereinbarte Übertragung können vorab vereinbarte Entgelte für den damit verbundenen administrativen und technischen Aufwand verrechnet werden.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, damit die Software und gegebenenfalls vorhandene Sicherungskopien ohne Zustimmung von FKS nicht unberechtigten Dritten zugänglich sind.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern werden gesetzliche Gewährleistungsansprüche im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Ansprüche auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung und Vertragsaufhebung aus Gewährleistung. Eine darüber hinausgehende freiwillige Garantie wird nur übernommen, wenn FKS diese ausdrücklich vereinbart hat.
FKS übernimmt keine Gewähr für eine über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Eignung der Software für individuelle Anforderungen des Kunden oder für deren Zusammenarbeit mit nicht ausdrücklich als kompatibel vereinbarten Produkten und Systemen. Die Verpflichtung zur Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen bleibt unberührt.
Auftretende Mängel sind FKS oder dem betreuenden Vertriebspartner ohne unnötigen Aufschub mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung mitzuteilen.
5.2 Kundendaten und Konfiguration
Soweit gesetzlich zulässig, haftet FKS nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder nicht aktuelle Daten, Eingaben, Einstellungen oder Vorgaben des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter verursacht werden. Dies gilt auch, wenn FKS die betreffenden Eingaben oder Konfigurationen auf Grundlage solcher Angaben und Vorgaben unterstützend vorgenommen hat. Eine technische Unterstützung begründet ohne gesonderte Vereinbarung keine eigenständige inhaltliche, steuerliche oder betriebliche Prüfungspflicht von FKS.
5.3 Haftungsmaßstab und Nachweis des Verschuldens
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet FKS nicht. Dieser Ausschluss gilt auch für das Verhalten von Personen, die FKS zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einsetzt.
Soweit gesetzlich zulässig, trägt der Kunde die Beweislast für das Vorliegen und den Umfang des Schadens, den ursächlichen Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung von FKS sowie das Verschulden von FKS und dessen Grad. Zwingende gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
5.4 Ausgeschlossene Schäden und Drittplattformen
Die folgenden Haftungsausschlüsse gelten im gesetzlich zulässigen Umfang.
FKS ersetzt keine ausgefallenen Umsätze, entgangenen Gewinne oder Geschäftsmöglichkeiten, Zinsverluste und nicht verwirklichten Einsparungen. Ausgeschlossen sind außerdem mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter. Auch für verlorene Datenbestände oder Programme und deren Wiederherstellung besteht keine Ersatzpflicht.
Vom Ausschluss umfasst sind außerdem Schäden aus Betriebsunterbrechungen und Nutzungsausfällen, vergebliche betriebliche Aufwendungen sowie zusätzliche Personal‑, Verwaltungs- und Finanzierungskosten. Dies gilt insbesondere für Kosten einer vorübergehenden Ersatzlösung, einer manuellen Weiterbearbeitung oder einer nachträglichen Korrektur und Abstimmung fehlerhaft verarbeiteter Vorgänge.
Bei angebundenen Lieferdiensten, Webshops, Bestell- und Zahlungsplattformen sowie zwischengeschalteten Integrationsdienstleistern gilt dies insbesondere für wirtschaftliche Nachteile aus fehlgeschlagenen oder fehlerhaften Datenübertragungen und Verarbeitungen. Erfasst sind ausbleibende, verspätete, unvollständige, doppelte oder inhaltlich unrichtige Bestell‑, Zahlungs- und Stornodaten sowie die daraus entstehenden Folgen. Dazu gehören etwa nicht ausgeführte oder doppelt bearbeitete Bestellungen, abweichende Bestellbeträge, fehlerhafte Zahlungszuordnungen sowie unrichtige Zuordnungen zu Umsatzsteuersätzen, beispielsweise infolge falscher Artikel- oder Warengruppenzuordnungen. Auch daraus folgende Erstattungs- und Ersatzforderungen Dritter sind vom Ausschluss umfasst.
Der von FKS vertraglich übernommene Umfang der jeweiligen Anbindung richtet sich nach Punkt 2.7.
5.5 Haftungsobergrenze
Soweit eine Haftung von FKS für Sach- oder Vermögensschäden verbleibt, ist diese im gesetzlich zulässigen Umfang je Schadensereignis und insgesamt für sämtliche einem Vertragsjahr zuzuordnenden Schadensereignisse auf die für dieses Vertragsjahr vereinbarten Netto-Abogebühren des betroffenen Abonnements begrenzt. Maßgeblich für die Zuordnung ist der Zeitpunkt der schadensverursachenden Pflichtverletzung.
Bei gesondert beauftragten Leistungen ist die Haftung insgesamt auf das für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettoentgelt begrenzt. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensereignis.
6. Datenschutz und Datensicherheit
6.1 Die Software wird lokal auf Geräten des Kunden betrieben. Der Kunde ist für regelmäßige und vollständige Datensicherungen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Betriebsdaten und das Datenerfassungsprotokoll. Die Sicherungen sind auf geeigneten, vom laufenden System getrennten Datenträgern beziehungsweise Sicherungszielen aufzubewahren. Der Kunde überprüft den Erfolg, die Vollständigkeit, Lesbarkeit und Wiederherstellbarkeit seiner Sicherungen.
Die Software stellt hierfür Hilfsmittel bereit. Deren Bereitstellung beinhaltet ohne gesonderte Vereinbarung weder eine Durchführung noch eine Überwachung der Datensicherung durch FKS. Die bloße Speicherung von Daten auf der lokalen Festplatte stellt keine Datensicherung dar.
6.2 Bei der Software handelt es sich um ein lokal beim Kunden installiertes Softwarepaket. FKS hat somit keinen Zugriff auf Daten, die beim Kunden eingegeben beziehungsweise erzeugt werden. Die Software stellt Werkzeuge bereit, um einzelne Datenschutzmaßnahmen auszuführen, insbesondere die Löschung personenbezogener Daten.
6.3 Der Kunde ist auch nach Beendigung des Abonnements für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten verantwortlich. Er hat die für seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlichen Daten rechtzeitig vor Vertragsende beziehungsweise einer angekündigten Sperre zu exportieren und für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer vollständig und lesbar zu sichern.
Eine Archivierung oder Aufbewahrung der lokal beim Kunden gespeicherten Daten durch FKS ist nicht möglich.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Beginn und Laufzeit des Abonnements richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Lässt sich aus den bei Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarungen keine Vertragslaufzeit feststellen, beträgt diese ein Jahr. Ein abweichender Abrechnungs- oder Zahlungsrhythmus begründet für sich allein keine andere Vertragslaufzeit.
7.2 Das Abonnement kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen. Die Kündigung hat in Textform, insbesondere per E‑Mail, zu erfolgen.
7.3 Wird das Abonnement nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemäß Punkt 7.2 gekündigt, verlängert es sich jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie die in diesen AGB ausdrücklich vorgesehenen besonderen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
7.5 Mit Vertragsende endet das Recht zur Nutzung der Software. Bis dahin entstandene Zahlungsverpflichtungen sowie die Verpflichtungen des Kunden zur Datensicherung und Aufbewahrung bleiben unberührt.
8. Salvatorische Klausel
8.1 Eine rechtlich unwirksame Klausel lässt die anderen Vereinbarungen bestehen. An ihrer Stelle gilt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame Bestimmung, mit der sich der ursprünglich vereinbarte wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreichen lässt.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Graz vereinbart.