Was hat sich bei den Soft­ware-AGB geän­dert?

Vergleich mit dem AGB-Stand vom 25.10.2026

Beide Fassungen im voll­stän­digen Wort­laut

Bishe­rige Fassung · Archiv­kopie
Neue Fassung · AGB-Stand 25.10.2026

Aktuell veröf­fent­lichte Soft­ware-AGB

So liest du den Vergleich

NEU – zusätz­liche Rege­lung ohne eigenen entspre­chenden Abschnitt in der bishe­rigen Fassung.

ÜBERARBEITET – eine bestehende Rege­lung wird ersetzt, erwei­tert oder präzi­siert.

ENTFÄLLT – eine bishe­rige Rege­lung wird in der neuen Fassung nicht fort­ge­führt.

Die Farben markieren Rege­lungen bezie­hungs­weise Absätze, keine einzelnen Wort­än­de­rungen. Grau kenn­zeichnet fort­ge­führte Inhalte. Die Kurz­be­schrei­bungen dienen der Orien­tie­rung; maßgeb­lich ist jeweils der voll­stän­dige Vertrags­text. Unter­schiede der Numme­rie­rung ergeben sich aus der neuen Glie­de­rung.

Bishe­rige und neue Fassung im Vergleich

1. Anwen­dungs­be­reich, Bestel­lung und Vertrags­ab­schluss

Bestel­lungen, Vertrags­ab­schluss und Anzah­lungen werden ausdrück­lich gere­gelt. Die Ausrich­tung auf Unter­nehmen bleibt bestehen.

Bisher: 1. Anwen­dungs­be­reich

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
1.1 Diese allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen betreffen den Abschluss sowie die Erfül­lung aller Verträge zwischen der FKS GmbH, Grazer Straße 45,  8111 Grat­wein – Stra­ßengel, Öster­reich,  FN 592019t (im Folgenden “FKS”, “FKS GmbH”, “Wir”, “Uns”) und Dritten (Kunden) betref­fend der Bereit­stel­lung unserer Regis­trier­kassen Soft­ware (Finanz­kasse).

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
1.2 Abwei­chungen von diesen Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen erfor­dern von uns die ausdrück­liche schrift­liche Bestä­ti­gung.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
1.3 Wir behalten uns vor diese AGBs zu ändern und geben dem Kunden eine ange­mes­sene Frist, die ausdrück­lich ange­führt wird um diesen Ände­rungen zu wieder­spre­chen. Die Kommu­ni­ka­tion erfolgt dabei per E‑Mail von der E‑Mail-Adresse kundeninfo@finanzkasse.at bzw office@finanzkasse.at

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
1.4 Unsere Produkte und Dienst­leis­tungen richten sich ausschließ­lich an Unter­nehmen. Mit der Regis­trie­rung bzw. mit Abschluss eines Vertrags zwischen Uns und dem Kunden, bestä­tigt der Kunde unsere Leis­tungen bzw. Produkte für sein Unter­nehmen zu verwenden.

Neue Fassung · 25.10.2026

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 1.1
Diese Allge­meinen Geschäfts- und Nutzungs­be­din­gungen betreffen den Abschluss sowie die Erfül­lung aller Verträge zwischen der FKS GmbH, Grazer Straße 45, 8111 Grat​wein–​Stra​ßengel, Öster­reich, FN 592019t (im Folgenden „FKS“, „FKS GmbH“, „Wir“ oder „Uns“) und ihren Kunden betref­fend die Bereit­stel­lung unserer Regis­trier­kas­sen­soft­ware Finanz­kasse.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 1.2
Abwei­chungen von diesen Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen erfor­dern die ausdrück­liche schrift­liche Bestä­ti­gung durch FKS.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 1.3
FKS behält sich vor, diese AGB zu ändern. Der Kunde erhält eine ange­mes­sene, in der Mittei­lung ausdrück­lich ange­führte Frist, um den Ände­rungen zu wider­spre­chen. Die Kommu­ni­ka­tion erfolgt per E‑Mail von kundeninfo@finanzkasse.at bezie­hungs­weise office@finanzkasse.at.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 1.4
Unsere Produkte und Dienst­leis­tungen richten sich ausschließ­lich an Unter­nehmen. Mit der Regis­trie­rung bezie­hungs­weise dem Abschluss eines Vertrags bestä­tigt der Kunde, die Leis­tungen und Produkte für sein Unter­nehmen zu verwenden.

NEU · 1.5
Bestel­lungen können insbe­son­dere persön­lich, tele­fo­nisch, per E‑Mail oder durch Annahme eines Ange­bots von FKS erfolgen. Ein schrift­li­ches Angebot ist für den Vertrags­ab­schluss nicht erfor­der­lich. Voraus­set­zung ist eine Eini­gung über die wesent­li­chen Vertrags­be­stand­teile, insbe­son­dere den verein­barten Leis­tungs­um­fang und das Entgelt.

NEU · 1.6
Mit jeder Bestel­lung stimmt der Kunde den zu diesem Zeit­punkt gültigen AGB zu, sofern vor Vertrags­ab­schluss deut­lich auf deren Geltung hinge­wiesen wurde und der Kunde Gele­gen­heit hatte, diese einzu­sehen und zu spei­chern. Die AGB sind unter https://​finanz​kasse​.at/agb-software/ abrufbar und werden auf Anfrage zur Verfü­gung gestellt.

NEU · 1.7
Legt FKS ein verbind­li­ches Angebot, kommt der Vertrag durch dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme kann ausdrück­lich, insbe­son­dere münd­lich oder per E‑Mail, oder durch schlüs­siges Verhalten erfolgen, etwa durch Leis­tung einer verein­barten Anzah­lung oder durch Beauf­tra­gung der ange­bo­tenen Instal­la­tion.

NEU · 1.8
Liegt kein vorhe­riges verbind­li­ches Angebot von FKS vor, stellt die Bestel­lung des Kunden ein Angebot zum Vertrags­ab­schluss dar. FKS kann dieses durch eine Auftrags­be­stä­ti­gung, durch Über­mitt­lung einer Rech­nung über die verein­barten Leis­tungen und Preise oder durch Beginn der beauf­tragten Leis­tung annehmen. Für die verein­barten Leis­tungen wird stets eine Rech­nung ausge­stellt; eine geson­derte Auftrags­be­stä­ti­gung ist nicht erfor­der­lich.

NEU · 1.9
Ist zuvor noch kein Vertrag zustande gekommen, kann der Vertrags­ab­schluss auch durch Bereit­stel­lung der Soft­ware und die vom Kunden in Kenntnis des verein­barten Leis­tungs­um­fangs und Entgelts beauf­tragte Instal­la­tion oder Inbe­trieb­nahme vor Ort bezie­hungs­weise durch die bewusste produk­tive Nutzung erfolgen. Voraus­set­zung ist, dass der Kunde zuvor auf die Geltung dieser AGB hinge­wiesen wurde und Gele­gen­heit hatte, sie einzu­sehen und zu spei­chern. Eine ausschließ­lich zu Vorfüh­rungs- oder Test­zwe­cken verein­barte Nutzung begründet keinen kosten­pflich­tigen Vertrag.

NEU · 1.10
Sofern nicht anders verein­bart, ist vor der Instal­la­tion eine Anzah­lung zu leisten. Deren Höhe ergibt sich aus dem Angebot, der Auftrags­be­stä­ti­gung oder der vor der Instal­la­tion über­mit­telten Rech­nung. FKS ist berech­tigt, den Beginn der Instal­la­tion und Inbe­trieb­nahme bis zum Eingang der verein­barten Anzah­lung aufzu­schieben. Ein früherer Leis­tungs­be­ginn bedeutet keinen Verzicht auf die verein­barte Zahlung.

2. Leis­tungen, Vertrags­ge­gen­stand

Die Soft­ware wird ausschließ­lich im Abon­ne­ment ange­boten. Nutzungs­grenzen, Schnitt­stellen, Gebüh­ren­an­pas­sungen, RKSV sowie Hard­ware- und System­war­tung werden präzi­siert. Der Verweis auf geson­derte spitz­auf­schman­kerl-AGB entfällt.

Bisher: 2. Leis­tungen, Vertrags­ge­gen­stand

ÜBERARBEITET
2.1 Die FKS GmbH stellt dem Kunden ein konfi­gu­rier­bares Regis­trier­kassen Soft­ware­paket für die verein­barte Vertrags­lauf­zeit zur Verfü­gung – zur Instal­la­tion auf eigenen, geeig­neten Geräten. Der Funk­ti­ons­um­fang des Soft­ware­pa­kets sowie die Anzahl der Endge­räte richtet sich nach der gewählten Lizenz und ist in der detail­lierten funk­ti­ons­be­schrei­bung auf finanz​kasse​.at ersicht­lich.

ÜBERARBEITET
2.2 Über die jähr­li­chen Update und Signa­tur­ge­bühren werden dem Kunden über die “Infor­ma­ti­ons­zen­trale” laufend die aktu­ellsten Soft­ware Updates zur Verfü­gung gestellt – diese können selbst­ständig instal­liert werden, sowie ein unbe­grenztes Kontin­gent von Beleg­si­gna­turen (bei lokaler Signatur) bzw. das Kontin­gent wie mit dem Signa­tur­er­steller verein­bart (bei Cloud Signa­turen). Bei Miet­va­ri­anten wird über die laufenden Miet­ge­bühren das Recht die Soft­ware zu verwenden erlangt und erlischt bei gewöhn­li­chem Vertrags­ende, aber auch bei Zahlungs­verzug.

ÜBERARBEITET
2.3 Der Kunde ist sich bewusst dass jegliche zusätz­liche Dienst­leis­tungen geson­dert verrechnet werden, und nicht mit den jähr­li­chen Update Gebühren abge­golten sind.

ÜBERARBEITET
2.4 Über die Soft­ware hinaus­ge­hende Leis­tungen, zusätz­lich ange­bo­tene Hard­ware, zusätz­liche Dienst­leis­tungen (z​.​B. Instal­la­tion, Vorkon­fi­gu­ra­tion usw…) müssen geson­dert mit dem Verkäufer verein­bart werden und sind nicht durch diese Geschäfts- und Nutzungs­be­din­gungen abge­deckt.

ENTFÄLLT
2.5 Sofern unsere Dienste wie Webshop, externe Anbin­dung von Webshops, oder Liefer­ser­vice­an­bin­dungen genutzt werden gelten zusätz­lich die AGBs dieser Dienste, abzu­rufen unter https://​info​.spitz​auf​schman​kerl​.at/agb.html.

ÜBERARBEITET
2.6 Die Soft­ware bietet eine Viel­zahl von Schnitt­stellen zu externen Systemen (Drucker, Schank­an­lagen, Tele­fon­an­lagen, Kredit­kar­ten­ter­mi­nals,…) kann aller­dings keinen Einfluss auf die Verfüg­bar­keit der externen Systeme. Die Schnitt­stellen wurden nach den Herstel­ler­an­gaben umge­setzt.
Speziell bei Karten­zah­lungs­an­bin­dungen (z​.​B. per Viva Wallet) infor­miert sich der Kunde vor inbe­trieb­nahme über eine sichere und für Ihn geeig­nete Konfi­gu­ra­tion seines Kontos bzw. seines entspre­chenden Endge­rätes bzw. App.

ÜBERARBEITET
2.6.1 Anbin­dung von Viva Wallet App (Tap on Phone) oder Viva Wallet Hard­ware Geräten: Die Anbin­dung erfüllt den Zweck um von statio­nären oder mobilen Bonier­ein­ga­be­sta­tionen direkt Karten­zah­lungen abwi­ckeln zu können. Es wird hierbei vom Kunden bei Viva Wallet ein Konto eröffnet – der Kunde kann beliebig viele Viva Wallet Apps bzw. Hard­ware­ge­räte in dieses Konto Onboarden. Durch die Anbin­dung unserer Soft­ware ist ein manu­elles eingeben des Rech­nungs­be­trags nicht notwendig sondern wird auto­ma­tisch an die App bzw. das Hard­ware­gerät über­geben. Die Anbin­dung unserer Soft­ware an Viva Wallet ist kostenlos (keine zusätz­li­chen Lizenz­ge­bühren). Die Zahlungs­ab­wick­lung über Viva Wallet App bzw. Hard­ware gerät erfolgt ausschließ­lich über Viva Wallet. Dem Kunden werden von Seiten Viva Wallet die übli­chen Trans­ak­ti­ons­ge­bühren die im Viva Wallet Konto ersicht­lich sind verrechnet plus 0,10€ pro Trans­ak­tion an ISV Gebühren (finanz​kasse​.at)
Der Kunde nimmt zur Kenntnis dass dies zur Auswir­kung hat, dass die FKS GmbH Einsicht auf die Trans­ak­ti­ons­summen von allen auf diesem Wege durch­ge­führte Trans­ak­tionen des Kunden hat. Der Kunde nimmt außerdem zur Kenntnis dass (je nach Konfi­gu­ra­tion) eine Stor­nie­rung von Zahlungen auf den Endge­räten möglich ist – ohne dass unsere Software­pakete darauf einfluss nehmen können.

ÜBERARBEITET
2.7 Indi­vi­du­elle Ände­rungs­wün­sche können vom Kunden einge­bracht werden, und können je nach Verfüg­bar­keit von Ressourcen auf Basis eines eigenen Ange­bots umge­setzt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis dass indi­vi­du­elle Ände­rungen poten­tiell auch anderen Kunden zur Verfü­gung stehen.

Neue Fassung · 25.10.2026

ÜBERARBEITET · 2.1
FKS stellt dem Kunden die Regis­trier­kas­sen­soft­ware ausschließ­lich als Miet­va­ri­ante im Rahmen eines Abon­ne­ments zur Instal­la­tion auf geeig­neten eigenen Geräten für die verein­barte Vertrags­lauf­zeit zur Verfü­gung. Ein Kauf der Soft­ware oder ein zeit­lich unbe­fris­tetes Nutzungs­recht ist nicht Vertrags­ge­gen­stand.

Es stehen unter­schied­liche Preis­mo­delle zur Verfü­gung, die verschie­dene Anfor­de­rungen von Unter­nehmen bedienen und unter­schied­liche Funk­tionen bereit­stellen. Die verein­barte Lizenz legt den Nutzungs- und Funk­ti­ons­um­fang fest, insbe­son­dere die Anzahl der gleich­zeitig nutz­baren statio­nären Einga­be­sta­tionen und mobilen Geräte sowie die frei­ge­schal­teten Module, Schnitt­stellen und Zusatz­funk­tionen. Weitere Nutzungs­grenzen können im jewei­ligen Angebot oder der indi­vi­du­ellen Verein­ba­rung fest­ge­legt werden. Eine Nutzung über den verein­barten Umfang hinaus erfor­dert eine entspre­chende Erwei­te­rung des Abon­ne­ments.

Der konkret geschul­dete Leis­tungs­um­fang und das Entgelt richten sich nach dem indi­vi­duell verein­barten Preis­mo­dell und den verein­barten Zusatz­leis­tungen. Spätere Ände­rungen von Preis- oder Leis­tungs­be­schrei­bungen auf der Website ändern bestehende Verträge nicht auto­ma­tisch.

ÜBERARBEITET · 2.2
Mit der verein­barten Abon­ne­ment­ge­bühr (im Folgenden auch „Aboge­bühr“) erlangt der Kunde für die Vertrags­lauf­zeit das Recht, die Soft­ware im verein­barten Umfang zu nutzen. Das Nutzungs­recht endet mit Been­di­gung des Abon­ne­ments.

Bei Zahlungs­verzug ist FKS nach erfolg­loser Mahnung unter Setzung einer ange­mes­senen Nach­frist und Ankün­di­gung der Sperre berech­tigt, die Nutzung der Soft­ware bis zur Beglei­chung der fälligen offenen Beträge zu sperren.

ÜBERARBEITET · 2.3
Die Aboge­bühr umfasst die für das verein­barte Preis­mo­dell frei­ge­ge­benen Soft­ware­up­dates, die über die Infor­ma­ti­ons­zen­trale zur selbst­stän­digen Instal­la­tion bereit­ge­stellt werden. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funk­tionen, indi­vi­du­elle Anpas­sungen oder geson­dert ange­bo­tene neue Module besteht dadurch nicht.

Umfasst sind außerdem ein unbe­grenztes Kontin­gent von Beleg­si­gna­turen bei lokaler Signatur bezie­hungs­weise das mit dem Signa­tur­er­steller verein­barte Kontin­gent bei Cloud­si­gna­turen. Höhe und Abrech­nung der Aboge­bühr richten sich nach der indi­vi­du­ellen Verein­ba­rung.

NEU · 2.4
Bei Verwen­dung einer lokalen Signatur sind die Anschaf­fung oder Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Hard­ware, insbe­son­dere Signa­tur­karten und Karten­le­se­ge­räte, sowie deren Wartung, Repa­ratur und Ersatz nicht in der Aboge­bühr enthalten, sofern dies nicht ausdrück­lich anders verein­bart wurde.

Dies gilt auch für gege­be­nen­falls notwen­dige Ände­rungen oder den Austausch von Hard­ware aufgrund tech­ni­scher oder gesetz­li­cher Anfor­de­rungen, Vorgaben des Signa­tur­dienst­leis­ters oder des Ablaufs der Nutz­bar­keit einzelner Kompo­nenten. Damit verbun­dene Installations‑, Einrich­tungs- oder Umstel­lungs­leis­tungen werden geson­dert verein­bart und verrechnet. Ansprüche aus einer geson­derten Hard­ware­lie­fe­rung bleiben unbe­rührt.

ÜBERARBEITET · 2.5
Zusätz­liche Dienst­leis­tungen sind geson­dert zu verein­baren und zu vergüten, soweit sie nicht ausdrück­lich im gewählten Preis­mo­dell enthalten sind.

ÜBERARBEITET · 2.6
Über die Soft­ware hinaus­ge­hende Leis­tungen, zusätz­lich ange­bo­tene Hard­ware sowie zusätz­liche Dienst­leis­tungen, insbe­son­dere Instal­la­tion und Vorkon­fi­gu­ra­tion, sind geson­dert mit dem jewei­ligen Verkäufer zu verein­baren. Die geson­derten Hard­ware­lie­fer­ver­träge sind nicht Gegen­stand dieser Soft­ware-AGB.

2.7 Externe Schnitt­stellen und Daten­über­mitt­lung

ÜBERARBEITET · 2.7.1
Die Soft­ware kann über Schnitt­stellen mit externen Systemen verbunden werden, insbe­son­dere mit Druckern, Schank­an­lagen, Tele­fon­an­lagen, Karten­zah­lungs­ter­mi­nals, Liefer­diensten, Webshops sowie Bestell- und Zahlungs­platt­formen. Anbin­dungen können unmit­telbar oder über zwischen­ge­schal­tete Inte­gra­ti­ons­dienst­leister erfolgen. Der konkret verein­barte Umfang der Anbin­dung richtet sich nach der jewei­ligen Leis­tungs­ver­ein­ba­rung. Erfor­der­liche Verträge mit Dritt­an­bie­tern schließt der Kunde selbst ab, soweit nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart wurde.

ÜBERARBEITET · 2.7.2
FKS stellt die verein­barte tech­ni­sche Anbin­dung inner­halb der Finanz­kasse-Soft­ware bereit. Bei der Daten­über­mitt­lung wirken regel­mäßig mehrere vonein­ander unab­hän­gige Systeme zusammen. FKS hat keinen Einfluss auf die Verfüg­bar­keit, Netz­werke oder Daten­ver­ar­bei­tung externer Anbieter und schuldet ohne geson­derte Verein­ba­rung keine Über­wa­chung dieser Systeme.

ÜBERARBEITET · 2.7.3
Der Kunde ist für die Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit und Aktua­lität der von ihm oder seinen beauf­tragten Dritten bereit­ge­stellten Daten verant­wort­lich. Dies betrifft insbe­son­dere Artikel und Arti­kel­zu­ord­nungen, Preise, Umsatz­steu­er­sätze, Rabatte, Liefer­ge­bühren, Zahlungs­arten sowie Bestell‑, Zahlungs- und Stor­no­status. Eine allge­meine inhalt­liche, buch­hal­te­ri­sche oder steu­er­liche Prüfung durch FKS ist nicht umfasst. Tech­ni­sche Prüfungen und Plau­si­bi­li­täts­kon­trollen ersetzen diese Prüfung nicht.

ÜBERARBEITET · 2.7.4
Der Kunde legt die erfor­der­li­chen Einstel­lungen und Zuord­nungen fest und über­prüft diese, insbe­son­dere auch die Behand­lung bereits extern bezahlter Bestel­lungen. FKS unter­stützt den Kunden auf Grund­lage der von ihm bereit­ge­stellten Infor­ma­tionen und Vorgaben. Eine eigen­stän­dige inhalt­liche, steu­er­liche oder betrieb­liche Prüfung durch FKS erfolgt nur bei geson­derter Verein­ba­rung. Der Kunde prüft die Einstel­lungen vor der produk­tiven Nutzung und nach Ände­rungen anhand geeig­neter Test­vor­gänge und gibt die Nutzung frei. Für eine allfäl­lige Haftung von FKS gilt Abschnitt 5.

ÜBERARBEITET · 2.7.5
Der Kunde kontrol­liert einge­hende und ausge­hende Daten sowie zuge­hö­rige Bestä­ti­gungen regel­mäßig auf fehlende, verspä­tete, doppelte oder fehler­hafte Über­tra­gungen, Beträge, Status­an­gaben und Stor­nie­rungen. Bei unklarem Über­tra­gungs­status hat er vor einer erneuten Über­mitt­lung zu prüfen, ob der Vorgang bereits verar­beitet wurde. Erkannte Unre­gel­mä­ßig­keiten sind FKS bezie­hungs­weise dem zustän­digen Dritt­an­bieter ohne unnö­tigen Aufschub mitzu­teilen.

ÜBERARBEITET · 2.7.6
Bei Nutzung einer API hat der Kunde sicher­zu­stellen, dass die von ihm oder seinen beauf­tragten Dritten ange­bun­denen Systeme die doku­men­tierten tech­ni­schen Vorgaben einhalten. Steu­er­lich rele­vante Daten sind insbe­son­dere voll­ständig, in der rich­tigen zeit­li­chen Reihen­folge, im vorge­se­henen Format und recht­zeitig zu über­mit­teln. Rück­mel­dungen und Fehler­mel­dungen sind zu verar­beiten und Fehler zeitnah zu beheben. Folge­pro­zesse, Stor­nie­rungen und Wieder­ho­lungs­ver­suche sind so abzu­bilden, dass steu­er­lich rele­vante Vorgänge nicht unpro­to­kol­liert verän­dert, unter­drückt oder doppelt erfasst werden.

ÜBERARBEITET · 2.7.7
Zur Bear­bei­tung einer Störung stellt der Kunde die zur Eingren­zung erfor­der­li­chen Infor­ma­tionen bereit, insbe­son­dere betrof­fene Vorgangs­ken­nungen, Zeit­punkte und Fehler­mel­dungen. Er wirkt an der Ursa­chen­klä­rung mit und prüft im zumut­baren Umfang auch die von ihm einge­setzten externen Anbieter. Die Analyse und Behe­bung von Problemen außer­halb des verein­barten Leis­tungs­be­reichs von FKS bedürfen einer geson­derten Beauf­tra­gung und werden geson­dert verrechnet.

ÜBERARBEITET · 2.7.8
Ände­rungen, Einschrän­kungen oder die Einstel­lung externer Systeme und Schnitt­stellen können Anpas­sungen erfor­der­lich machen. Leis­tungen außer­halb des verein­barten Umfangs sind geson­dert zu verein­baren und zu vergüten. FKS schuldet keine zeit­lich unbe­grenzte Unter­stüt­zung eines bestimmten Dritt­an­bie­ters oder einer bestimmten Schnitt­stel­len­ver­sion. Über bekannte wesent­liche Beein­träch­ti­gungen einer verein­barten Anbin­dung infor­miert FKS den Kunden ohne unnö­tigen Aufschub.

ÜBERARBEITET · 2.7.9
FKS ist nicht für unrich­tige oder unvoll­stän­dige Daten aus externen Systemen oder Störungen außer­halb des verein­barten eigenen Verant­wor­tungs­be­reichs verant­wort­lich. Für Fehler inner­halb des von FKS geschul­deten Leis­tungs­be­reichs gelten die Bestim­mungen des Abschnitts 5.

2.8 Karten­zah­lungs­an­bin­dung über Viva Wallet

ÜBERARBEITET · 2.8.1
Die Anbin­dung der Viva Wallet App (Tap on Phone) bezie­hungs­weise von Viva Wallet Hard­ware­ge­räten ermög­licht die Abwick­lung von Karten­zah­lungen aus statio­nären oder mobilen Einga­be­sta­tionen. Der Kunde eröffnet dafür ein eigenes Konto bei Viva Wallet und bindet seine Apps bezie­hungs­weise Hard­ware­ge­räte in dieses Konto ein. Der Rech­nungs­be­trag wird durch die Anbin­dung auto­ma­tisch an die App bezie­hungs­weise das Hard­ware­gerät über­geben; eine manu­elle Eingabe des Betrags ist dadurch nicht erfor­der­lich.

ÜBERARBEITET · 2.8.2
Für die Anbin­dung der Finanz­kasse-Soft­ware an Viva Wallet werden keine zusätz­li­chen Lizenz­ge­bühren verrechnet. Die Zahlungs­ab­wick­lung erfolgt ausschließ­lich über Viva Wallet. Viva Wallet verrechnet dem Kunden die im Viva Wallet Konto ersicht­li­chen Trans­ak­ti­ons­ge­bühren zuzüg­lich EUR 0,10 pro Trans­ak­tion an ISV-Gebühren (finanz​kasse​.at).

ÜBERARBEITET · 2.8.3
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FKS Einsicht in die Trans­ak­ti­ons­summen der auf diesem Weg durch­ge­führten Trans­ak­tionen hat. Abhängig von der Konfi­gu­ra­tion können Zahlungen auf den Endge­räten stor­niert werden, ohne dass die Finanz­kasse-Soft­ware hierauf Einfluss nehmen oder dies auto­ma­tisch berück­sich­tigen kann. Der Kunde infor­miert sich vor der Inbe­trieb­nahme über eine sichere und für ihn geeig­nete Konfi­gu­ra­tion seines Kontos, des Endge­räts und der App.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 2.9
Indi­vi­du­elle Ände­rungs­wün­sche können vom Kunden einge­bracht und nach Verfüg­bar­keit der erfor­der­li­chen Ressourcen auf Grund­lage eines eigenen Ange­bots umge­setzt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass indi­vi­du­elle Ände­rungen auch anderen Kunden zur Verfü­gung gestellt werden können.

2.10 Weiter­ent­wick­lung, Updates und Funk­ti­ons­än­de­rungen

NEU · 2.10.1
FKS entwi­ckelt die Soft­ware weiter und kann Funk­tionen sowie Schnitt­stellen insbe­son­dere aus Gründen der Sicher­heit, Kompa­ti­bi­lität, geän­derter recht­li­cher Anfor­de­rungen oder Ände­rungen externer Systeme anpassen oder ersetzen. Dabei sind der verein­barte Vertrags­zweck und die berech­tigten Inter­essen des Kunden ange­messen zu berück­sich­tigen.

NEU · 2.10.2
Neue Module, Schnitt­stellen und Zusatz­funk­tionen können geson­dert ange­boten und bepreist werden. Eine zusätz­liche Zahlungs­pflicht entsteht nur aufgrund einer entspre­chenden Verein­ba­rung mit dem Kunden; die bloße Bereit­stel­lung einer Funk­tion begründet keine zusätz­liche Zahlungs­pflicht.

NEU · 2.10.3
Über eine wesent­liche Einschrän­kung oder Einstel­lung einer vertrag­lich verein­barten Funk­tion infor­miert FKS den Kunden mindes­tens 14 Tage vor Wirk­sam­werden. Steht keine objektiv zumut­bare gleich­wer­tige Alter­na­tive oder Ersatz­funk­tion zur Verfü­gung, kann der Kunde das betrof­fene Abon­ne­ment zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Ände­rung außer­or­dent­lich kündigen. Für Zeit­räume nach diesem Zeit­punkt bereits bezahlte Aboge­bühren werden anteilig erstattet. Gesetz­liche Rechte bleiben unbe­rührt.

NEU · 2.10.4
Drin­gende sicher­heits­be­dingte oder durch zwin­gende gesetz­liche Anfor­de­rungen erfor­der­liche Ände­rungen können ohne Einhal­tung der Vorankün­di­gungs­frist erfolgen. In diesem Fall infor­miert FKS den Kunden unver­züg­lich über die Ände­rung. Die Rechte nach Punkt 2.10.3 bleiben unbe­rührt.

2.11 Anpas­sung der Aboge­bühren

NEU
FKS behält sich vor, die Aboge­bühren für eine folgende Vertrags­lauf­zeit anzu­passen. Eine Erhö­hung ist höchs­tens bis zu dem Entgelt zulässig, das FKS zum Zeit­punkt der Anpas­sung für Neukunden mit vergleich­barem Nutzungs- und Funk­ti­ons­um­fang verrechnet.

Die Mittei­lung der Anpas­sung erfolgt mit der Zahlungs­auf­for­de­rung. Darin werden die neue Aboge­bühr und der Zeit­punkt ihres Wirk­sam­wer­dens ange­führt. Zwischen Zugang der Mittei­lung und Wirk­sam­werden der Erhö­hung muss dem Kunden eine ange­mes­sene Entschei­dungs­frist verbleiben.

Bei einer Erhö­hung kann der Kunde das betrof­fene Abon­ne­ment unab­hängig von der regu­lären Kündi­gungs­frist bis zum Wirk­sam­werden der Erhö­hung in Text­form, insbe­son­dere per E‑Mail, kündigen. Die Kündi­gung wird mit Ablauf des Tages vor Inkraft­treten der Erhö­hung wirksam. Bis dahin gelten die bishe­rigen Aboge­bühren.

2.12 Betriebs­daten und Konfi­gu­ra­tion

NEU
Der Kunde ist für die Erfas­sung, Pflege sowie die Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit und Aktua­lität seiner Betriebs­daten verant­wort­lich. Dies betrifft insbe­son­dere Unter­neh­mens­daten, Artikel, Preise, Steu­er­sätze, Rabatte, Zahlungs­arten sowie Kunden- und Mitar­bei­ter­daten. Diese Daten bilden die Grund­lage für die Nutzung der Soft­ware und die Erstel­lung von Belegen, Abrech­nungen und Auswer­tungen.

Unter­stützt FKS den Kunden bei der Eingabe, Über­nahme oder Einrich­tung dieser Daten, erfolgt dies auf Grund­lage der vom Kunden bereit­ge­stellten Angaben und Vorgaben. Eine eigen­stän­dige inhalt­liche, steu­er­liche oder betrieb­liche Prüfung durch FKS ist ohne geson­derte Verein­ba­rung nicht umfasst. Der Kunde kontrol­liert die Daten und Einstel­lungen vor der produk­tiven Nutzung sowie nach Ände­rungen und berich­tigt erkannte Fehler ohne unnö­tigen Aufschub.

2.13 RKSV-Sicher­heits­ein­rich­tung und finanz­recht­liche Inbe­trieb­nahme

NEU · 2.13.1
Die finanz­recht­liche Inbe­trieb­nahme erfolgt mit der Einrich­tung des Daten­er­fas­sungs­pro­to­kolls (DEP) und dem Drucken des Start­be­legs. Die zusätz­lich erfor­der­li­chen Regis­trie­rungen und die vorge­schrie­bene Über­prü­fung des Start­be­legs bleiben davon unbe­rührt.

NEU · 2.13.2
Der Kunde ist für den Erwerb bezie­hungs­weise die Beauf­tra­gung einer geeig­neten Signatur- oder Siegel­er­stel­lungs­ein­heit einschließ­lich des erfor­der­li­chen, ihm zuge­ord­neten Zerti­fi­kats sowie für die laufende Erfül­lung der dafür geltenden Voraus­set­zungen verant­wort­lich. FKS kann den Kunden hierbei tech­nisch unter­stützen.

NEU · 2.13.3
Die Anschaf­fung, Einrich­tung und der gege­be­nen­falls notwen­dige Austausch der Sicher­heits­ein­rich­tung und ihrer Hard­ware sind nicht in der Aboge­bühr enthalten, sofern dies nicht ausdrück­lich anders verein­bart wurde. Der in Punkt 2.3 verein­barte Umfang der Beleg­si­gna­turen bleibt davon unbe­rührt.

NEU · 2.13.4
Der Kunde ist für die finanz­recht­lich korrekte Konfi­gu­ra­tion und Verwen­dung der Soft­ware verant­wort­lich. Dies umfasst insbe­son­dere die rich­tigen Unter­neh­mens­daten, erfor­der­liche Regis­trie­rungen und Meldungen in Finan­zOn­line sowie die vorge­schrie­bene Erstel­lung, Über­prü­fung und Aufbe­wah­rung von Belegen und des Daten­er­fas­sungs­pro­to­kolls. FKS unter­stützt ausschließ­lich in Bezug auf die tech­ni­schen Funk­tionen und die Verwen­dung der Soft­ware. Steu­er­liche, finanz­recht­liche oder buch­hal­te­ri­sche Bera­tung ist nicht Bestand­teil der Leis­tungen von FKS.

2.14 Hard­ware, System­um­ge­bung und Wartung

NEU · 2.14.1
Der Kunde ist für die Bereit­stel­lung, den ordnungs­ge­mäßen Betrieb und die laufende Wartung der für die Nutzung der Soft­ware erfor­der­li­chen Hard­ware und System­um­ge­bung verant­wort­lich. Dies umfasst insbe­son­dere Kassen­com­puter, statio­näre Einga­be­sta­tionen, mobile Geräte, Drucker, Karten­le­se­ge­räte, sons­tige Peri­phe­rie­ge­räte sowie Netz­werk- und Inter­net­ver­bin­dungen.

NEU · 2.14.2
Zu den Aufgaben des Kunden gehören insbe­son­dere:

• die Einhal­tung der bekannt gege­benen System­vor­aus­set­zungen;
• die geeig­nete Konfi­gu­ra­tion von Betriebs­sys­temen, Benut­zer­rechten, Netz­werk­ver­bin­dungen sowie Energie- und Sicher­heits­ein­stel­lungen;
• die korrekte Einstel­lung und laufende Synchro­ni­sie­rung von Datum, Uhrzeit und Zeit­zone auf sämt­li­chen für den Kassen­be­trieb verwen­deten Geräten, einschließ­lich der erfor­der­li­chen Sommer- und Winter­zeit­um­stel­lung;
• die Instal­la­tion geeig­neter Betriebssystem‑, Sicherheits‑, Treiber- und Firm­ware­up­dates unter Berück­sich­ti­gung der Kompa­ti­bi­lität mit der Kassen­software;
• die Verwen­dung weiterhin unter­stützter Betriebs­sys­teme und System­kom­po­nenten;
• der Schutz vor Schad­soft­ware und unbe­fugten Zugriffen;
• die Sicher­stel­lung ausrei­chenden Spei­cher­platzes und einer zuver­läs­sigen Strom­ver­sor­gung;
• die sach­ge­mäße Reini­gung, Pflege und Wartung der Geräte nach den Herstel­ler­an­gaben sowie der erfor­der­liche Austausch von Verschleiß­teilen und Verbrauchs­ma­te­ria­lien.

NEU · 2.14.3
Der Kunde plant Updates und Ände­rungen der System­um­ge­bung so, dass Beein­träch­ti­gungen des laufenden Kassen­be­triebs möglichst vermieden werden. Vor wesent­li­chen Ände­rungen sind geeig­nete Daten­si­che­rungen durch­zu­führen. Anschlie­ßend hat der Kunde die für seinen Betrieb wesent­li­chen Funk­tionen, insbe­son­dere Beleg­erstel­lung, Drucker, Signatur und ange­bun­dene Schnitt­stellen, zu über­prüfen. Bekannt gege­bene Kompa­ti­bi­li­täts­hin­weise von FKS sind zu beachten.

NEU · 2.14.4
Die Bereit­stel­lung der Kassen­software und ihrer Updates sowie eine ursprüng­liche Instal­la­tion oder Einrich­tung durch FKS begründen keine laufende Über­nahme der Hard­ware­war­tung oder System­ad­mi­nis­tra­tion. Diese Leis­tungen sind nur umfasst, wenn sie ausdrück­lich geson­dert verein­bart wurden. Dies gilt auch für Hard­ware, die über FKS oder einen Vertriebs­partner bezogen wurde. Ansprüche aus einer geson­derten Hard­ware­lie­fe­rung bleiben unbe­rührt.

NEU · 2.14.5
Unter­stützt FKS den Kunden bei Wartungs­ar­beiten, System­ein­stel­lungen, Updates oder der Analyse und Behe­bung von Problemen der System­um­ge­bung, werden diese Leis­tungen nach Maßgabe von Abschnitt 3 geson­dert verrechnet, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart wurde.

3. Kunden­sup­port, Mittei­lungen

Support­um­fang und die bei Beauf­tra­gung gültigen Support­preise werden ausdrück­lich beschrieben. Eine garan­tierte Reak­ti­ons­zeit wird weiterhin nicht zuge­sagt.

Bisher: 3. Kunden­sup­port, Mittei­lungen

ÜBERARBEITET
3.1 Der Lokale Verkäufer der Soft­ware & Hard­ware ist für den Kunden der erste Ansprech­partner. Außerdem steht allen Kunden der Kunden­sup­port unter https://​kontakt​.finanz​kasse​.at zu den dort aufge­lis­teten Preisen zur Verfü­gung.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
3.2 Wir werden uns bemühen Anfragen in ange­mes­sener Zeit zu beant­worten, können aller­dings keine garan­tierte Antwort­zeit abgeben.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
3.3 Die Kommu­ni­ka­tion erfolgt bevor­zugt per E‑Mail (über das Kontakt­for­mular) – wich­tige Infor­ma­tionen bzw. Rech­nungen werden an die zuletzt bekannt gege­bene E‑Mail Adresse des Kunden von office@finanzkasse.at bzw. von kundeninfo@finanzkasse.at zuge­stellt. Die Mittei­lung bzw. wich­tige Infor­ma­tion gilt damit als zuge­stellt.

Neue Fassung · 25.10.2026

ÜBERARBEITET · 3.1
Der lokale Verkäufer der Soft­ware und Hard­ware ist für den Kunden der erste Ansprech­partner. Außerdem steht allen Kunden der Kunden­sup­port unter https://​kontakt​.finanz​kasse​.at/ zur Verfü­gung. Der Support umfasst die Unter­stüt­zung bei Bedie­nung und Konfi­gu­ra­tion der Soft­ware sowie die Analyse tech­ni­scher Probleme. Steu­er­liche, finanz­recht­liche oder buch­hal­te­ri­sche Bera­tungs­leis­tungen werden nicht erbracht.

ÜBERARBEITET · 3.2
Support­leis­tungen werden nach den zum Zeit­punkt der Beauf­tra­gung aktuell gültigen Support­preisen von FKS verrechnet. Diese sind unter https://​kontakt​.finanz​kasse​.at/ abrufbar bezie­hungs­weise werden auf Anfrage vor der Beauf­tra­gung bekannt gegeben. Abwei­chende ausdrück­liche Verein­ba­rungen und zwin­gende gesetz­liche Ansprüche auf unent­gelt­liche Leis­tungen bleiben unbe­rührt.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 3.3
FKS bemüht sich, Anfragen in ange­mes­sener Zeit zu beant­worten. Eine bestimmte Antwort- oder Reak­ti­ons­zeit wird nicht garan­tiert.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 3.4
Die Kommu­ni­ka­tion erfolgt bevor­zugt per E‑Mail bezie­hungs­weise über das Kontakt­for­mular. Wich­tige Infor­ma­tionen und Rech­nungen werden an die zuletzt bekannt gege­bene E‑Mail-Adresse des Kunden von office@finanzkasse.at bezie­hungs­weise kundeninfo@finanzkasse.at über­mit­telt. Die Mittei­lung bezie­hungs­weise wich­tige Infor­ma­tion gilt damit als zuge­stellt.

4. Schutz­rechte, Rechts­ver­fol­gung, Vertrags­strafe

Nutzungs­rechte und Über­tra­gungen werden auf das Miet­mo­dell abge­stimmt. Der bishe­rige pauschale Ausschluss jeder Rück­zah­lung entfällt.

Bisher: 4. Schutz­rechte, Rechts­ver­fol­gung, Vertrags­strafe

ÜBERARBEITET
4.1 Der Kunde erkennt die Rechte der FKS GmbH an dem (den) lizenz­pflich­tigen über­las­senen Soft­ware­pa­keten sowie Diensten aus Punkt 2 (Urher­ber­rechte, Geschäfts­ge­heim­nisse) unein­ge­schränkt an. Das betrifft auch das exklu­sive Copy­right an den Doku­men­ta­tionen, die schrift­lich oder auf Compu­ter­me­dien vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unter­nehmen, um Beein­träch­ti­gungen oder  Verlet­zungen dieser Rechte zu unter­binden. Insbe­son­dere ist es dem Kunden unter­sagt das (die) lizenz​pflich​ti​ge(n) über​las​se​ne(n) unter Punkt 2 gekenn​zeich​ne​te(n) Soft­ware zu verviel­fäl­tigen, zu verän­dern oder Dritten verfügbar zu machen. Der Kunde ist berech­tigt eine Siche­rungs­kopie des (der) jewei­ligen unter Punkt. 1 gekenn​zeich​ne​te(n) Soft­ware für Siche­rungs­zwecke zu erstellen. Das Über­lassen oder verkaufen einer Lizenz ist nur dann zulässig wenn alle Rechte und Pflichten vom neuen Kunden über­nommen werden und eine Lizenz­ver­zichts­er­klä­rung des bishe­rigen Kunden vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich zur Unter­las­sung unter Punkt 2 gekenn­zeich­nete Soft­ware zu dekom­pi­lieren, zurück­zu­ent­wi­ckeln, diese zu disas­sem­blieren oder in
sons­tiger Weise in eine für Personen wahr­nehm­bare Form zu bringen, zu modi­fi­zieren, zu adap­tieren, zu über­setzen, davon ganz oder abge­lei­tete Werke
zu erstellen, verkaufen oder auf sons­tiger Weise unent­gelt­lich oder Bezah­lung zum Gebrauch zu über­lassen. Die FKS GmbH ist berech­tigt, bei Verstößen gegen diesen Vertrag, das (die) erteil​te(n) Nutzungs​recht(e) zu wider­rufen. Das Recht der FKS GmbH
einen ihr entstan­denen Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unbe­rührt. Einen Anspruch auf Rück­zah­lung der Lizenz­ge­bühren besteht in keinem Fall.
Dieser pauschale Erstat­tungs­aus­schluss entfällt.

ÜBERARBEITET
4.2 Beim Verkauf der Soft­ware kann eine Lizenz­um­schrei­bungs­ge­bühr fällig werden.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
4.3 Der Kunde verpflichtet sich alle zumut­baren Maßnahmen zu ergreifen, dass die Soft­ware und evtl. vorhanden Siche­rungs­ko­pien ohne Zustim­mung der FKS GmbH nicht Dritten zugäng­lich sind.

Neue Fassung · 25.10.2026

ÜBERARBEITET · 4.1
Sämt­liche Rechte an der Soft­ware und den zuge­hö­rigen Doku­men­ta­tionen, insbe­son­dere Urhe­ber­rechte und Geschäfts­ge­heim­nisse, verbleiben bei FKS bezie­hungs­weise den jewei­ligen Rech­te­inha­bern. Der Kunde erhält ein nicht ausschließ­li­ches, auf die verein­barte Vertrags­lauf­zeit und den verein­barten Nutzungs­um­fang beschränktes Recht, die Soft­ware für Zwecke seines eigenen Unter­neh­mens zu verwenden.

Ohne ausdrück­liche Zustim­mung von FKS darf der Kunde die Soft­ware und Doku­men­ta­tionen weder verviel­fäl­tigen, bear­beiten, weiter­geben, vermieten, unter­li­zen­zieren noch Dritten zur Nutzung über­lassen. Ebenso sind Dekom­pi­lie­rung, Rück­ent­wick­lung, Disas­sem­blie­rung sowie die Erstel­lung abge­lei­teter Werke unter­sagt. Zwin­gende gesetz­liche Rechte, insbe­son­dere zur Erstel­lung erfor­der­li­cher Siche­rungs­ko­pien und zur Herstel­lung der Inter­ope­ra­bi­lität, bleiben unbe­rührt.

Bei Verstößen ist FKS nach Maßgabe der gesetz­li­chen und vertrag­li­chen Voraus­set­zungen berech­tigt, das Nutzungs­recht einzu­schränken oder zu beenden. Weiter­ge­hende Ansprüche, insbe­son­dere auf Scha­den­er­satz, bleiben unbe­rührt.

ÜBERARBEITET · 4.2
Die Über­tra­gung des Abon­ne­ments oder der Nutzungs­rechte auf ein anderes Unter­nehmen oder einen Dritten bedarf der vorhe­rigen Zustim­mung von FKS, soweit nicht zwin­gende gesetz­liche Bestim­mungen, insbe­son­dere über einen Unter­neh­mens­über­gang, entge­gen­stehen. Ein Anspruch auf Zustim­mung besteht nicht. Für eine verein­barte Über­tra­gung können vorab verein­barte Entgelte für den damit verbun­denen admi­nis­tra­tiven und tech­ni­schen Aufwand verrechnet werden.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 4.3
Der Kunde verpflichtet sich, alle zumut­baren Maßnahmen zu ergreifen, damit die Soft­ware und gege­be­nen­falls vorhan­dene Siche­rungs­ko­pien ohne Zustim­mung von FKS nicht unbe­rech­tigten Dritten zugäng­lich sind.

5. Haftung und Gewähr­leis­tung

Der Wider­spruch zwischen zuge­sagter Nach­bes­se­rung und Gewähr­leis­tungs­aus­schluss wird entfernt. Die Haftung für leicht fahr­lässig verur­sachte Sach- und Vermö­gens­schäden wird ausge­schlossen. Beweis­last und ausge­schlos­sene Schäden einschließ­lich Betriebsunterbrechungs‑, Nutzungs­aus­fall- und zusätz­li­cher Bear­bei­tungs­kosten werden ausdrück­lich gere­gelt. Für verblei­bende Schäden gelten eine Ober­grenze je Scha­dens­er­eignis und insge­samt je Vertrags­jahr sowie eine geson­derte Ober­grenze für zusätz­lich beauf­tragte Leis­tungen.

Bisher: 5. Haftung und Gewähr­leis­tung

ÜBERARBEITET
Die unter Punkt 2 ange­führte Soft­ware ist erprobt und auf seiner Funk­ti­ons­tüch­tig­keit bei sach­ge­mäßer Anwen­dung über­prüft. Auftre­tende Mängel sind der FKS GmbH oder dem regional zustän­digen Vertriebs­partner unver­züg­lich anzu­zeigen. Die Gewähr­leis­tung erfolgt durch Nach­bes­se­rung bzw. Ersatz­lie­fe­rung. Sämt­liche Gewähr­leis­tungs­an­sprüche sind ausdrück­lich ausge­schlossen. Insbe­son­dere über­nimmt  FKS GmbH keine Gewähr dafür das die Soft­ware den Anfor­de­rungen und Zwecken des Erwer­bers genügt oder mit anderen von ihm ausge­wählten
Programmen zusammen arbeitet. Eine Haftung wegen evtl. zuge­si­cherten Eigen­schaften bleibt hiervon unbe­rührt. Ebenso ist die Haftung für entgan­genen
Gewinn, für Schäden oder Verlust sowie für Schäden oder Verlust von gesi­cherten Daten sowie für andere mittel­bare bzw. Folge­schäden ausge­schlossen.

Neue Fassung · 25.10.2026

5.1 Gewähr­leis­tung

ÜBERARBEITET
Gegen­über Unter­neh­mern werden gesetz­liche Gewähr­leis­tungs­an­sprüche im recht­lich zuläs­sigen Umfang ausge­schlossen. Dies betrifft insbe­son­dere Ansprüche auf Verbes­se­rung, Austausch, Preis­min­de­rung und Vertrags­auf­he­bung aus Gewähr­leis­tung. Eine darüber hinaus­ge­hende frei­wil­lige Garantie wird nur über­nommen, wenn FKS diese ausdrück­lich verein­bart hat.

FKS über­nimmt keine Gewähr für eine über den verein­barten Leis­tungs­um­fang hinaus­ge­hende Eignung der Soft­ware für indi­vi­du­elle Anfor­de­rungen des Kunden oder für deren Zusam­men­ar­beit mit nicht ausdrück­lich als kompa­tibel verein­barten Produkten und Systemen. Die Verpflich­tung zur Bereit­stel­lung der vertrag­lich verein­barten Leis­tungen bleibt unbe­rührt.

Auftre­tende Mängel sind FKS oder dem betreu­enden Vertriebs­partner ohne unnö­tigen Aufschub mit einer nach­voll­zieh­baren Fehler­be­schrei­bung mitzu­teilen.

5.2 Kunden­daten und Konfi­gu­ra­tion

NEU
Soweit gesetz­lich zulässig, haftet FKS nicht für Schäden, die durch unrich­tige, unvoll­stän­dige oder nicht aktu­elle Daten, Eingaben, Einstel­lungen oder Vorgaben des Kunden oder von ihm beauf­tragter Dritter verur­sacht werden. Dies gilt auch, wenn FKS die betref­fenden Eingaben oder Konfi­gu­ra­tionen auf Grund­lage solcher Angaben und Vorgaben unter­stüt­zend vorge­nommen hat. Eine tech­ni­sche Unter­stüt­zung begründet ohne geson­derte Verein­ba­rung keine eigen­stän­dige inhalt­liche, steu­er­liche oder betrieb­liche Prüfungs­pflicht von FKS.

5.3 Haftungs­maß­stab und Nach­weis des Verschul­dens

NEU
Für leicht fahr­lässig verur­sachte Sach- und Vermö­gens­schäden haftet FKS nicht. Dieser Ausschluss gilt auch für das Verhalten von Personen, die FKS zur Erfül­lung ihrer vertrag­li­chen Verpflich­tungen einsetzt.

Soweit gesetz­lich zulässig, trägt der Kunde die Beweis­last für das Vorliegen und den Umfang des Scha­dens, den ursäch­li­chen Zusam­men­hang mit einer Pflicht­ver­let­zung von FKS sowie das Verschulden von FKS und dessen Grad. Zwin­gende gesetz­liche Beweis­last­re­ge­lungen bleiben unbe­rührt.

5.4 Ausge­schlos­sene Schäden und Dritt­platt­formen

ÜBERARBEITET
Die folgenden Haftungs­aus­schlüsse gelten im gesetz­lich zuläs­sigen Umfang.

FKS ersetzt keine ausge­fal­lenen Umsätze, entgan­genen Gewinne oder Geschäfts­mög­lich­keiten, Zins­ver­luste und nicht verwirk­lichten Einspa­rungen. Ausge­schlossen sind außerdem mittel­bare Schäden und Folge­schäden sowie Schäden aus Ansprü­chen Dritter. Auch für verlo­rene Daten­be­stände oder Programme und deren Wieder­her­stel­lung besteht keine Ersatz­pflicht.

Vom Ausschluss umfasst sind außerdem Schäden aus Betriebs­un­ter­bre­chungen und Nutzungs­aus­fällen, vergeb­liche betrieb­liche Aufwen­dungen sowie zusätz­liche Personal‑, Verwal­tungs- und Finan­zie­rungs­kosten. Dies gilt insbe­son­dere für Kosten einer vorüber­ge­henden Ersatz­lö­sung, einer manu­ellen Weiter­be­ar­bei­tung oder einer nach­träg­li­chen Korrektur und Abstim­mung fehler­haft verar­bei­teter Vorgänge.

Bei ange­bun­denen Liefer­diensten, Webshops, Bestell- und Zahlungs­platt­formen sowie zwischen­ge­schal­teten Inte­gra­ti­ons­dienst­leis­tern gilt dies insbe­son­dere für wirt­schaft­liche Nach­teile aus fehl­ge­schla­genen oder fehler­haften Daten­über­tra­gungen und Verar­bei­tungen. Erfasst sind ausblei­bende, verspä­tete, unvoll­stän­dige, doppelte oder inhalt­lich unrich­tige Bestell‑, Zahlungs- und Stor­no­daten sowie die daraus entste­henden Folgen. Dazu gehören etwa nicht ausge­führte oder doppelt bear­bei­tete Bestel­lungen, abwei­chende Bestell­be­träge, fehler­hafte Zahlungs­zu­ord­nungen sowie unrich­tige Zuord­nungen zu Umsatz­steu­er­sätzen, beispiels­weise infolge falscher Artikel- oder Waren­grup­pen­zu­ord­nungen. Auch daraus folgende Erstat­tungs- und Ersatz­for­de­rungen Dritter sind vom Ausschluss umfasst.

Der von FKS vertrag­lich über­nom­mene Umfang der jewei­ligen Anbin­dung richtet sich nach Punkt 2.7.

5.5 Haftungs­ober­grenze

NEU
Soweit eine Haftung von FKS für Sach- oder Vermö­gens­schäden verbleibt, ist diese im gesetz­lich zuläs­sigen Umfang je Scha­dens­er­eignis und insge­samt für sämt­liche einem Vertrags­jahr zuzu­ord­nenden Scha­dens­er­eig­nisse auf die für dieses Vertrags­jahr verein­barten Netto-Aboge­bühren des betrof­fenen Abon­ne­ments begrenzt. Maßgeb­lich für die Zuord­nung ist der Zeit­punkt der scha­dens­ver­ur­sa­chenden Pflicht­ver­let­zung.

Bei geson­dert beauf­tragten Leis­tungen ist die Haftung insge­samt auf das für den betrof­fenen Auftrag verein­barte Netto­ent­gelt begrenzt. Mehrere Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Scha­dens­er­eignis.

6. Daten­schutz und Daten­si­cher­heit

Daten­si­che­rung, Prüfung der Siche­rungen sowie Export und Aufbe­wah­rung nach Vertrags­ende werden genauer beschrieben. Die Aussage zur lokalen Spei­che­rung bleibt inhalt­lich bestehen.

Bisher: 6. Daten­schutz & Daten­si­cher­heit

ÜBERARBEITET
6.1 Der Kunde ist lauf gesetz­li­chen Bestim­mungen verpflichtet seinen Daten­be­stand regel­mäßig auf externen Daten­trä­gern zu sichern. Die Soft­ware bietet dazu die notwen­digen Hilf­mittel an, es liegt aller­dings in der Verant­wor­tung des Kunden diese Siche­rung tatsäch­lich durch­zu­führen und die Gültig­keit und Unver­sehr­heit der Siche­rung zu gewähr­leisten.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT
6.2 Es handelt sich bei unserer Soft­ware um ein lokal, beim Kunden instal­liertes Soft­ware Paket. Wir haben somit keinen Zugriff auf Daten die beim Kunden einge­geben bzw. erzeugt werden. Die Soft­ware stellt Tools bereit um einzelne Maßnahmen des Daten­schutzes auszu­üben (z​.​B. Löschung von Person­an­be­zo­genen Daten).

Neue Fassung · 25.10.2026

ÜBERARBEITET · 6.1
Die Soft­ware wird lokal auf Geräten des Kunden betrieben. Der Kunde ist für regel­mä­ßige und voll­stän­dige Daten­si­che­rungen verant­wort­lich. Dies umfasst insbe­son­dere die Betriebs­daten und das Daten­er­fas­sungs­pro­to­koll. Die Siche­rungen sind auf geeig­neten, vom laufenden System getrennten Daten­trä­gern bezie­hungs­weise Siche­rungs­zielen aufzu­be­wahren. Der Kunde über­prüft den Erfolg, die Voll­stän­dig­keit, Lesbar­keit und Wieder­her­stell­bar­keit seiner Siche­rungen.

Die Soft­ware stellt hierfür Hilfs­mittel bereit. Deren Bereit­stel­lung beinhaltet ohne geson­derte Verein­ba­rung weder eine Durch­füh­rung noch eine Über­wa­chung der Daten­si­che­rung durch FKS. Die bloße Spei­che­rung von Daten auf der lokalen Fest­platte stellt keine Daten­si­che­rung dar.

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 6.2
Bei der Soft­ware handelt es sich um ein lokal beim Kunden instal­liertes Soft­ware­paket. FKS hat somit keinen Zugriff auf Daten, die beim Kunden einge­geben bezie­hungs­weise erzeugt werden. Die Soft­ware stellt Werk­zeuge bereit, um einzelne Daten­schutz­maß­nahmen auszu­führen, insbe­son­dere die Löschung perso­nen­be­zo­gener Daten.

NEU · 6.3
Der Kunde ist auch nach Been­di­gung des Abon­ne­ments für die Siche­rung und Aufbe­wah­rung seiner Daten verant­wort­lich. Er hat die für seine gesetz­li­chen Aufbe­wah­rungs­pflichten erfor­der­li­chen Daten recht­zeitig vor Vertrags­ende bezie­hungs­weise einer ange­kün­digten Sperre zu expor­tieren und für die gesetz­lich vorge­schrie­bene Dauer voll­ständig und lesbar zu sichern.

Eine Archi­vie­rung oder Aufbe­wah­rung der lokal beim Kunden gespei­cherten Daten durch FKS ist nicht möglich.

7. Vertrags­lauf­zeit und Kündi­gung

Neu: Bei nicht fest­stell­barer Lauf­zeit gilt ein Jahr. Kündi­gung zwei Monate vor Vertrags­ab­lauf; auto­ma­ti­sche Verlän­ge­rung um die ursprüng­liche Lauf­zeit.

Bishe­rige Fassung

Kein eigener entspre­chender Abschnitt vorhanden.

Neue Fassung · 25.10.2026

NEU · 7.1
Beginn und Lauf­zeit des Abon­ne­ments richten sich nach der indi­vi­du­ellen Verein­ba­rung. Lässt sich aus den bei Vertrags­ab­schluss getrof­fenen Verein­ba­rungen keine Vertrags­lauf­zeit fest­stellen, beträgt diese ein Jahr. Ein abwei­chender Abrech­nungs- oder Zahlungs­rhythmus begründet für sich allein keine andere Vertrags­lauf­zeit.

NEU · 7.2
Das Abon­ne­ment kann von beiden Vertrags­par­teien unter Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist von zwei Monaten zum Ende der jewei­ligen Vertrags­lauf­zeit ordent­lich gekün­digt werden. Die Kündi­gung muss der anderen Vertrags­partei spätes­tens zwei Monate vor Ablauf der Vertrags­lauf­zeit zugehen. Die Kündi­gung hat in Text­form, insbe­son­dere per E‑Mail, zu erfolgen.

NEU · 7.3
Wird das Abon­ne­ment nicht unter Einhal­tung der Kündi­gungs­frist gemäß Punkt 7.2 gekün­digt, verlän­gert es sich jeweils auto­ma­tisch um die ursprüng­lich verein­barte Vertrags­lauf­zeit, sofern nicht ausdrück­lich etwas anderes verein­bart wurde.

NEU · 7.4
Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündi­gung aus wich­tigem Grund sowie die in diesen AGB ausdrück­lich vorge­se­henen beson­deren Kündi­gungs­rechte bleiben unbe­rührt.

NEU · 7.5
Mit Vertrags­ende endet das Recht zur Nutzung der Soft­ware. Bis dahin entstan­dene Zahlungs­ver­pflich­tungen sowie die Verpflich­tungen des Kunden zur Daten­si­che­rung und Aufbe­wah­rung bleiben unbe­rührt.

8. Salva­to­ri­sche Klausel

Neu: Eine salva­to­ri­sche Klausel regelt den Umgang mit unwirk­samen Bestim­mungen.

Bishe­rige Fassung

Kein eigener entspre­chender Abschnitt vorhanden.

Neue Fassung · 25.10.2026

NEU · 8.1
Eine recht­lich unwirk­same Klausel lässt die anderen Verein­ba­rungen bestehen. An ihrer Stelle gilt, soweit recht­lich zulässig, eine wirk­same Bestim­mung, mit der sich der ursprüng­lich verein­barte wirt­schaft­liche Zweck möglichst weit­ge­hend errei­chen lässt.

9. Anwend­bares Recht und Gerichts­stand

Öster­rei­chi­sches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts wird ergänzt. Graz bleibt Gerichts­stand und Erfül­lungsort.

Bisher: 7. Gerichts­stand

FORTGEFÜHRT
Als Gerichts­stand und Erfül­lungsort wird Graz verein­bart.

Neue Fassung · 25.10.2026

NEU · 9.1
Es gilt öster­rei­chi­sches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf­rechts (CISG).

INHALTLICH FORTGEFÜHRT · 9.2
Als Gerichts­stand und Erfül­lungsort wird Graz verein­bart.

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