Signaturkarten in Registrierkassen
ACHTUNG!
Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten

Bei Registrierkassen mit Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 wurde eine Sicherheitslücke („EUCLeak“) festgestellt.
Die Zertifizierungsstelle verlängert daher die Zertifizierung für ACOS-ID 2.1 nicht, wodurch diese Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den rechtlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen und getauscht werden müssen – dies betrifft lediglich die Chip-Karte, nicht das Registrierkassengerät!
- Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig.
- In Abstimmung mit dem BMF kann die bisherige Signaturkarte so lange weiter verwendet werden, bis die neuen Karten erhältlich sind – Voraussetzung dazu ist, dass bereits eine Vorbestellung der neuen Karten erfolgt ist und nachgewiesen werden kann!
Mehr Infos dazu finden Sie HIER
Bin ich betroffen? Alle Signaturkarten die seit Mitte 2022 ausgegeben wurden müssen getauscht werden. In Ihrer Finanzkasse Informationszentrale wird Ihnen ein Banner angezeigt der Auskunft gibt ob Ihre Signaturkarte getauscht werden muss
Die nächsten Schritte…
Vorbestellung durchführen – Formular ausfüllen
Kosten für die neue Karte:
- 49€ für eine neue Signaturkarte
- 6€ Versand
Bestätigung von uns erhalten und die alte Karte weiterhin verwenden
Sobald die neue Karte ankommt
- Kostenlos selbst einrichten
- Optional: Einrichtung per Fernwartung – Kosten: 50€
- ACHTUNG – nicht inkludiert ist die verpflichtende Meldung der Sicherheitseinrichtung im Finanzonline! Diese muss vom Steuerberater oder Unternehmer durchgeführt werden